Beginnen wir mit dem längst üblichen „Frau Bundeskanzlerin“, wahlweise „Frau Bundesministerin“.Ich bin stolz auf mich, diesen Scheiß hier im Blog nie mitgemacht zu haben und das Naziwort Bundeskanzlerin nur insofern zu nutzen, als daß es im Originaltext der Nazipropagandisten zitiert wird.Was daran soll falsch sein, mag mancher fragen? Nun, die Antwort ist simpel: Bei dieser Floskel handelt es sich um eine Tautologie. Die Begriffe „Bundeskanzler“ und „Minister“ basieren auf dem generischen Maskulinum. Dieses verwendet die deutsche Sprache dann, wenn keine konkrete Person (NB: generisches Femininum) beschrieben wird, sondern eine Funktion, die durch ein beliebiges Individuum zu besetzen ist. Aus genau diesem Grunde kennt das Grundgesetz keine weibliche Form des Bundeskanzlers, des Ministers oder auch des Präsidenten – denn dem Grundgesetz ist es gänzlich egal, ob diese Funktion von einem Mann, einer Frau oder einer beliebig „diversen“ Person besetzt wird.
In der Logik der Sprache und des Grundgesetzes ist insofern eine „Bundeskanzlerin“ etwas, das es nicht gibt. Korrekt lautet die Bezeichnung dann, wenn die trotz männlichem oder weiblichem Attribut des Amtsinhabers (generisches Maskulinum) geschlechtlich nicht spezifizierte Funktion mit einer konkreten Person in Verbindung gebracht wird, entweder „Herr Bundeskanzler“, soweit die das Amt belegende Person dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden soll, oder „Frau Bundeskanzler“, wenn die Person als weiblich erkannt wird.
29. November 2020
der deutsche Bundeskanzler hat keine Eier
Thomas Spahn analysiert nach Erörterung vom Zweck der Klemperschen LTI-Beschreibung das aktuelle Nazisprech.