23. Januar 2021

Corona: eine Pandemie hat es nie gegeben

Boris Reitschuster
Wer Zweifel daran äußerte, ob der maßgeblich von Christian Drosten mitentwickelte PCR-Test wirklich einen Nachweis für eine Infektion er­bringen kann, gilt in Deutschland fast schon als Ketzer, oder, schlim­mer noch, Corona-Leugner. Als der parteilose Berliner Abgeordnete Luthe die Zweifel an der Aussagefähigkeit des Tests im Sinne des Infektions­schutzgesetzes im November 2020 durch eine Antwort des Berliner Senats bestätigt sah, berichtete ich darüber.
Carlos A. Gebauer

WHO beendet Epidemische Lage von Nationaler Tragweite

Was unabhängige Geister (unter anderen Achgut.com mit einer ganzen Serie) seit Monaten vortragen, ist demnach nun auch von der Welt­ge­sundheitsorganisation bestätigt. In der „WHO Information Notice for IVD Users 2020/05“ wird erklärt: Wo das Testresultat nicht mit dem klini­schen Befund eines Untersuchten übereinstimmt, da hat eine neue Probe genommen und eine weitere Untersuchung vorgenommen zu werden. Mehr noch: Der Ct-Wert eines Testergebnisses verhalte sich umgekehrt proportional zu der erkannten Viruslast bei einer untersuchten Person. Je mehr Replikationszyklen bei einem PCR-Test gefahren werden müssen, um eine (vermeintliche) Kontamination des Untersuchten mit dem Virus (oder Bruchstücken seiner Erbinformation) zu erkennen, desto geringer ist die Belastung des Untersuchten mit dem Virus bzw. dessen geneti­schem Material.

Erstaunlicherweise hat dieser gewichtige Hinweis der WHO an die gesam­te Menschheit in den vergangenen Stunden noch nicht das mediale Echo gefunden, das ihm in Ansehung einer vielfach angenommenen globalen Pandemie richtigerweise zukommt. Denn die Nutzerinformation der WHO birgt nicht nur labormedizinischen, sondern insbesondere rechtlichen (und mittelbar: politischen) Sprengstoff von wahrhaft planetarer Bedeu­tung. Bislang ist man beinahe flächendeckend regelhaft davon ausgegan­gen, dass ein jeder wie auch immer beschaffene positive PCR-Test den Nachweis dafür erbringe, der Getestete sei eine akute Gefahr für seine Mitmenschen.

Mit § 5 I Nr. 1 des deutschen Infektionsschutzgesetzes ist die gesund­heit­liche Einschätzung der WHO durch dynamische Gesetzesverweisung zum Gegenstand der deutschen Rechtsordnung gemacht worden. Das bedeutet: Auch der deutsche Gesetzesgeber kommt nicht an der Er­kennt­nis der WHO vom 20. Januar 2021 vorbei, wonach positive PCR-Testergebnisse ohne symptomatisches Korrelat für sich gesehen keine Infektiosität beweisen oder auch nur einen relevanten Anschein dahin­gehend setzen.

Michael Klein
Wenn man diese neue Information der WHO an sich vorüberziehen lässt und in Rechnung stellt, dass die wenigsten Testlabors für eine Probe, zu deren positiver Bestimmung mehr als 30 bis 35 Zyklen notwendig waren, die geforderten Informationen zusammentragen und in die Interpretation des Testergebnisses einfließen lassen werden, dann kann man nicht anders als festzustellen, dass die Wahrscheinlichkeit dafür, dass wir nach Strich und Faden betrogen, an der Nase herumgeführt werden, dass von interessierten Kreisen eine Pandemie inszeniert wird, nicht gerade gering ist.
Gerichtsurteil in Weimar
Bei der von der Landesregierung im Frühjahr (und jetzt erneut) verfol­gten Politik des Lockdowns, deren wesentlicher Bestandteil das allge­meine Kontaktverbot war (und ist), handelt es sich um eine katastro­phale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereiche der Menschen, für die Gesellschaft, für den Staat und für die Länder des Globalen Südens.

[update 8:30 Uhr]

Wie der Thüringer Rechtsstaat unter Bodos Gnaden funktioniert bzw funktionabel gemacht wird.

Sebastian Haak @haaksebastian

Update dazu: Die Staatsanwaltschaft Erfurt geht gegen dieses Urteil vor. Es soll von einem anderen Richter neu entschieden werden.