16. Mai 2021

vom Recht auf Widerstand

Llarian
Eine kleine Schlußbemerkung sei mir noch gestattet. Herr Harbarth hat ja erst vor kurzem verkündet, dass das Widerstandsrecht derzeit nicht greife, weil es sich nicht ernsthaft vertreten lasse, dass derzeit versucht würde die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen. Das mag sein, das mag auch nicht. Aber eins ist ganz sicher: Ein Präsident eines Verfassungsgerichtes wird NIE erklären können, dass das Widerstandsrecht jetzt greife. Er ist entweder Teil des Systems, dass diese Beseitigung durchführt oder er ist kein Präsident mehr. Es wäre absurd, rundweg absurd, dass ein System sich selber in Frage stellt. Wir könnten morgen die Monarchie wieder einführen, die Kahane-Stasi mit offiziellen Polizeiaufgaben betrauen und die Bürger dazu zwingen, ihre Wohnungen nie wieder zu verlassen, der Präsident des Verfassungsgerichtes wird NIE eine Legitimation zum Widerstand zu sich selbst geben. Das ist ein logischer Widerspruch.

Oder simpel gesagt: Ob das Recht zum Widerstand greift oder nicht, ist juristisch zum einen irrelevant (weil Strafen von Siegern ausgesprochen werden), zum anderen wird es nicht von denen entschieden, die es selber verursachen. Und auch hier komme ich zur DDR: Aus Sicht der DDR-Justiz waren die Demonstranten, die das Unrechtsregime(!) am Ende zum Einsturz brachten, allesamt Verbrecher. Und der einzige Grund, warum sie nicht in Bautzen gelandet sind, lag darin, dass die DDR zusammengebrochen ist, nicht darin, dass sie ein Widerstandsrecht wahrgenommen hätten.