16. März 2022

Corona-Faschisten und die Folgen ihres Tuns

Franziska Giffey, Berlins Dilettierender: Faschismus ist geil.
Vorerst würden daher die laufenden "Basisschutzmaßnahmen" bis zum 31. März für die Bürger der Stadt weiterhin gelten. Dazu zählen Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr ...

Aha, der Faschistenlappen wird weiterhin verpflichtend sein, damit niemand Gesicht zeigt. Mehr Menschenverachtung geht nicht. Die Würde der Menschen wird von dieser Frau mit Füßen getreten.

Felix Perrefort

Es ist so erstaunlich wie erschreckend, wie selten der naheliegende Gedanke aufkommt, was all die Regeln mit einem selbst wohl gemacht hätten. Das Vergessen ihrer Kindheit ermöglicht es Erwachsenen, die Welt der Heranwachsenden in eine Ödnis zu verwandeln, deren sinnliche Trostlosigkeit und zwischenmenschliche Abgestumpftheit ihre Spuren hinterlassen wird. Nach zwei Jahren Corona-Maßnahmen lastet auf ihren Befürwortern und Durchsetzern eine schwere Schuld. Wer zurückblickt, erkennt das sofort.
Hier noch der Beleg, daß alle Abgeordneten, die im Deutschen Reichstag über die Fortsetzung des Corona-Faschismus abstimmen sollen, über ihr schändliches Tun vorab informiert wurden.
Verehrte Bundestagsabgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren,

Sie werden bald über ein Gesetz zu einer Impfpflicht zu entscheiden haben. Durch eine Impfpflicht werden Grundrechte eingeschränkt, u.a. das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit mit der Gefahr einer Verletzung der Menschenwürde und der Selbstbestimmung. Wir, die 81 unterzeichnenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, übergeben Ihnen mit diesem Schreiben Argumente für eine verfassungskonforme Entscheidung in dieser Sache.

Eine verfassungsrechtliche Prüfung umfasst vier Fragen:

  1. Welches Ziel dieses Gesetzes ist verfassungskonform?
  2. Ist diese Maßnahme, d.h. eine Impfpflicht, mit Blick auf dieses Ziel geeignet?
  3. Ist diese Maßnahme erforderlich?
  4. Ist diese Maßnahme angemessen?

Grundsätzlich gilt dabei aus juristischer Sicht erstens, dass die Beweislast auf Seiten des Gesetzgebers, also bei Ihnen, liegt. Es gilt zweitens, dass nicht ausgeräumte triftige Bedenken in einem einzigen der vier Punkte genügen, um eine Impfpflicht als verfassungswidrig auszuweisen.

Ein Gesetz für eine COVID-19-Impfpflicht – auch auf Vorrat –, so das Ergebnis, darf nicht verabschiedet werden, da es zur Erreichung des verfolgten Ziels nicht geeignet, nicht erforderlich, nicht angemessen und damit verfassungswidrig ist.

Georg Etscheit

Geplante Impfpflicht: Eindeutig verfassungswidrig

Ob sich für den Gesetzentwurf zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht im Bundestag eine Mehrheit findet, ist unklar, muss jedoch nicht getestet werden, da sie eindeutig verfassungswidrig ist. Auf eine nie dagewesene Klagewelle sollten es die Abgeordneten nicht ankommen lassen.
Die sind wie Putin und ziehen das ohne Rücksicht auf die Menschenverluste gnadenlos durch. Wenn man Skrupellosigkeit definieren müßte, wäre Abgeordneter des Deutschen Bundestages schon mal ein guter Anfang.

[update 08:50 Uhr]

Max Mannhart

Ab heute gilt die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“, also das Berufsverbot für ungeimpfte Ärzte, Pfleger & Co.

Der heutige Tag offenbart die Rücksichtslosigkeit, mit der in diesem Land Politik gemacht wird. Es geht um Mehrheiten, Macht und die „ganz große Moral“. Wer keine laute Stimme hat, kommt dabei einfach unter die Räder. Ein abgestumpftes Land opfert seine Helden von gestern, deren Schicksal man nach kurzem, selbstgefälligem Geklatsche binnen Tagen wieder vergessen hatte.