2. März 2022

keine Empathie für Denunzianten

Chefkriegsreporter Uwe Steimle berichtet direkt von der Sofafront
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Spannende Zeiten.

Der Nato-Sprecher der Linksfraktion im Deutschen Reichstag, Gregor Gysi, erklärt dem deutschen Volke, äh der Bevölkerung:

Die Nato habe aktuell „keinen einzigen Fehler begangen, der den Krieg Russlands rechtfertigte“.
Michael Klonovsky
Kein Mensch von leidlichem Geschmack wird sich darüber hinaus auf die Seite derer stellen, die jetzt kollektiv gegen den Kreml eifern, leitartikeln und twittern (die Ukrainer darunter natürlich ausgenommen), im Ernstfall aber sofort ihre Charakterköpfchen einzögen. Mit gewissen Leuten macht man sich nicht gemein, in keiner Sache, wie gerechtfertigt sie auch sei.
Thomas Fischer
Es ist zu vermuten, dass der Krieg gegen die Ukraine von Russland gewonnen wird.

Russland wird keine Panzerverbände in Nato-Staaten entsenden. Und auch nicht zum Atlantik vordingen.

Und nun zum ... Nein, nicht zum Wetter, zum Thema "Kauft nichts vom Juden". Der Hamburger Stümer wie immer vorne mit dabei.
Von Wodka bis zu Fertiggerichten: Deutsche Handelskonzerne werfen derzeit russische Produkten aus ihrem Sortiment. Man wolle in der aktuellen Situation »ein Zeichen setzen«.
Um Himmels Willen, die Zeichensetzer sind wieder am Werk. Welches Zeichen wird denn damit gesetzt, wenn ich mal fragen darf? Genau das wird bei allen Zeichen, die in dene letzten Tage gesetzt wurden, brav weggelassen.

Der hochkriminelle und strafrechtlich auffällig gewordene Tyrannossaulus Bavarius Reiterius wird für seine kriminellen Handlungen nicht in Stadelheim landen. Darauf wette ich die drei nächsten Wahlsiege Söders.

„Nun soll keiner erzählen, daß der Herr Oberbürgermeister der Landeshauptstadt und der Herr Opernintendant das nicht wußten (oder wissen konnten: Dieter Reiter kommt aus der öffentlichen Verwaltung und Rechtspflege, und der Intendant hat Rechtsberater). Für beide wird es jetzt eng: Erstens haben sie vor aller Augen ein Strafdelikt begangen, gegen sie muß die Staatsanwaltschaft München I von Amts wegen ermitteln; und zweitens erfüllt ihr Vorgehen die Voraussetzungen eines ‚besonders schweren Falles’ nach § 240 Abs. III Nr. 3 StGB, weil sie ihre ‚Befugnisse oder ihre Stellungen als Amtsträger’ mißbrauchten. Wenn es so läuft wie sonst bei harmlosen Beleidigungen von Politikern in Berlin oder Hamburg, steht morgen früh die Kripo in den Amtsräumen und durchsucht alles und nimmt alle Kommunikationsmittel mit.

Was mich gar nicht wundert ist, daß die Medien diesen Skandal gar nicht als das, was er ist – nämlich politisch motivierte Kriminalität ‚von oben’ —, erkennen wollen. Dies zeigt, wie tief die Pervertierung des Rechtsbewußteins in unsere Gesellschaft eingesickert ist. Und wie weit das Klima der Einschüchterung schon reicht.”