8. Mai 2022

zum Tag der Befreiung

Baba Anna

Die Berliner Volkspolizei empfiehlt:

I. In der Zeit vom 8. Mai 2022, 06:00 Uhr bis zum 9. Mai 2022, 22:00 Uhr wird in dem unter II. bezeichneten Bereichen der Gemeingebrauch öffentlicher Flächen und die Versammlungsfreiheit dahingehend beschränkt, dass

a. das Tragen von militärischen Uniformen und Teile von Uniformen,

b. das Tragen von militärischen Abzeichen,

c. das einzelne oder hervorgehobene Zeigen der Buchstaben „V“ oder „Z“,

d. das Zeigen von St.-Georgs-Bändern,

e. das Zeigen von Fahnen und Flaggen mit russischem oder ukrainischem Bezug,

f. das Zeigen von Symbolik und Kennzeichen, die geeignet sind, den Russland-Ukraine-Krieg zu verherrlichen, z.B. das Zeigen der Flagge der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR), das Verwenden von russischen und sowjetischen Militärflaggen, das Zeigen von Darstellungen des ukrainischen Staatsgebietes ohne den Donbass (Oblaste Luhansk und Donezk) sowie Flaggen der Separatistengebiete Luhansk und Donezk,

g. das Abspielen und Singen russischer/ukrainischer Marsch- bzw. Militärlieder,

h. das Billigen des derzeit von Russland gegen die Ukraine geführten Angriffskrieges sowie Verhaltensweisen, die dazu bestimmt und geeignet sind, Gewaltbereitschaft zu vermitteln,

untersagt wird.

Dadiedeldumm, das Nazitun geht um.