28. Oktober 2022

Bundesmeinung

ZellerZeitung

Gastbeitrag von Verfassungsgerichtspräsident Harbarth: Grundrechte dürfen nicht als Abwehrschilde gegen die Zivilgesellschaft zweckentfremdet werden

Eine lebendige Zivilgesellschaft ist der Grundbaustein der DNA unserer Demokratie, stellt der Präsident des Bundesverfassungsgerichts in einem Gastbeitrag für die ZZ fest. „Der Schulterschluss aller demokratischen Kräfte, um gemeinsam den Faschisten keinen Fußbreit zu überlassen, darf nicht durch Fehlinterpretationen der Grundrechte leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden”, so er weiter. „Der Zusammenhalt der Gesellschaft ist Voraussetzung für die Freiheitsrechte, die nicht zum Spielball gegen zivilgesellschaftliches Engagement überdehnt werden dürfen.”

Danisch zur Strafbarkeit aller von der Bundesmeinung abweichenden Meinungen

Fangen die jetzt damit an, von der Bundesmeinung abweichendes Meinen unter Strafe zu stellen?
Der Anfang liegt schon länger zurück. Sie machen munter weiter. Fragolin zum Thüringer Corona-Faschismus.
Das sind die Fakten. Und die, die diese Fakten niederbrüllen, Staatsgewalt gegen die Faktenbringer anwenden und jeden Versuch der Faktenverbreitung durch Löschen unterbinden, kennen diese Fakten. Sie bekämpfen sie bewusst und mutwillig, was beweist, dass ihnen die Kollateralschäden bewusst sind. Herr, vergib ihnen gar nix, denn sie wissen genau, was sie tun
Mario Thurnes
Der Bundestag hat den Begriff der Volksverhetzung erweitert. Wer nun über den Ukraine-Krieg kritisch berichtet, steht mit einem Bein im Knast. Auch weil Justizminister Marco Buschmann (FDP) erneut schwammig formuliert hat.

Jetzt kann sich ein Journalist oder Debatten-Teilnehmer vorab informieren, welcher Staatsanwalt für ihn zuständig ist: Ist der pro-russisch oder pro-ukrainisch? Und das überzeugt, dass es nicht mehr ratsam ist, die Positionen von Kriegsparteien gesteigert in Frage zu stellen. Eine sachliche Berichterstattung über den Ukraine-Krieg ist durch die Buschmann-Initiative nicht leichter geworden.

Es gibt aus prinzipiellen Gründen keine sachlichen Debatten über einen Krieg. Wenn es diese gibt, dann ausschließlich in einem engen Kreis von Entscheidern. Nie in der Öffentlichkeit.

Thomas Röper

Wenn die Bundesregierung der Meinung ist, es sei ein Kriegsverbrechen begangen worden und dabei auch den Täter nennt, dann wird man das in der Praxis nicht mehr in der Öffentlichkeit anzweifeln und Fragen stellen können, ohne dass sich irgendjemand bemüßigt fühlen könnte, Strafanzeige zu erstatten.
Claudio Casula faßt es mit einem eingängigen Bild zusammen, das so auch von Benny des öfteren verwendet wurde.

Volksverhetzungs-Paragraf im Schweinsgalopp verschärft

Der Verdacht drängt sich auf, dass allzu viel Differenzierung und grundsätzliche Zweifel an offiziellen Darstellungen nun noch stärker als bisher Gefahr laufen, kriminalisiert zu werden. Nicht zuletzt brachte das kritische Hinterfragen der grundrechtseinschränkenden Maßnahmen in der Corona-Krise den Urhebern umgehend den Vorwurf ein, „Corona-Leugner“ zu sein und die ach so tödliche „Pandemie“ zu verharmlosen. Eine abweichende Meinung zu äußern, wird desto mehr zum Drahtseilakt, je schmaler der Graubereich zwischen zulässiger Meinungsäußerung und strafbaren Aussagen wird. Was wahr ist und was falsch und was man für wahr halten darf und was nicht, bestimmt zunehmend der Obrigkeitsstaat. Gesund ist das für eine freiheitliche Demokratie nicht. Das scheint auch der Regierung bewusst zu sein, sonst hätte sie die Gesetzesnovelle nicht einer derart fishy riechenden Nacht-und-Nebel-Aktion durchs Parlament geschmuggelt.

Wer in Deutschland jetzt auf gesetzlicher Grundlage Faschsisten jagen will, der kann gleichmal gegen den Börsenverein des Deutschen Buchhandels als Ganzes vorgehen, denn die haben einen sogenannten Friedenspreis an einen Faschisten, Serhij Zhadan, verliehen, der das Völkerschlachten an den Russen gutheißt, propagiert und abfeiert. Dieser Börsenverein fand das gut genug, ihm Chinablech an's Revers zu pappen und Geld hinterherzuschmeißen. Wenn die deutschen Faschojäger mit diesem Verein fertig sind, könndn sie die Redaktion der Zeit razzen, daß die sich nie wieder davon erholt, denn die haben diesem Faschistenschwein und dessen Verbindungsleuten im deutschen Buchhandel öffentlich Beifall geklatscht. Der Faschist Volker Weidermann sollte einer der ersten sein, der die Strenge des Gesetzes nach §130 Absatz 5 zu spüren bekommt. Dieser Schmierfink hat sich für die Teilhabe am demokratischen Disput aller friedliebenden Menschen selbst aus dem Spiel genommen, indem er wiederum das verhalten der Preisverleiher als gut und notwendig einstufte. Völkerschlächter sind in Deutschland wieder en vogue. Völkerschlachten hingegen nicht so.

hegetschweiler

Einen Friedenspreis aber an jemanden zu verleihen, der die Gegner Schweine nennt, ist mit Verlaub, pervers. Das ist etwa so, wie wenn die Veganer einen Preis an einen Schlachthofbesitzer verleihen würden.

Deutschland ist wieder ein Stück diktatorischer geworden. Dank FDP und den üblichen Verdächtigen bei den Sozen und Grünfaschisten.