Grundrechte müssen wieder immer und absolut gelten. Ohne schwindlige Ausnahmen für die Regierung im Falle einer „Krise“. Denn dann wird die Regierung immer eine Krise präsentieren, um sich die absolute Macht zu sichern. Und der Verfassungsgerichtshof sollte sich auf seine eigentliche Aufgabe besinnen, die Durchsetzung unserer verfassungsmäßig gewährleisteten Rechte.