24. April 2023

das Ende der Meinungsfreiheit

Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes
„Die Meinungs- und die Versammlungsfreiheit enden aber dort, wo das Strafrecht beginnt.“

Davon steht leider nichts im Strafgesetz, §§ 86, 86a ausgenommen.

Wat nu, Herr bundesgeschäftsführender Richter? Oder Geschätzführender?