Widerwort: Ich bin nicht im Krieg mit Rußland
„Die Meinungs- und die Versammlungsfreiheit enden aber dort, wo das Strafrecht beginnt.“
Davon steht leider nichts im Strafgesetz, §§ 86, 86a ausgenommen.
Wat nu, Herr bundesgeschäftsführender Richter? Oder Geschätzführender?