Es gibt also keinen von mir oder vom TMIK Thueringen geführten Demokratie-Check, sondern eine Überprüfung der Rechtsaufsicht auf Basis von Par. 24, Abs. 3 ThürKWG. Es geht um die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis.Der genannte § betrifft die Wahl eines Bürgermeister, trifft hier nicht zu. Es wird gesetzlich bestimmt:Die AfD ist in Thüringen vom Verfassungsschutz als gesichert extremistisch eingestuft. Wer Mitglied der AfD in Thüringen ist, ist Mitglied einer eingestuften extremistischen Partei. Das ist ein klares Indiz. Das muss die Demokratie ernst nehmen
Für die Wahl des Landrats gelten § 27 und die Bestimmungen des Ersten Teils zur Wahl des Bürgermeisters entsprechend
Was genau den ersten Teil der Wahl des Bürgermeisters betrifft, ist gesetzlich nicht geregelt.
Der Ausfluß des Thüringer Verfassungsschutzes ist in etwa der Gegenwert einer Rolle vollgeschissenen Klopapiers, juristisch völlig bedeutungslos. Was zählt, sind gesetzliche Normierungen und Gerichtsurteile. Alles andere ist das Hobby von Ramelow & Kramer und kann bei ausgesprochen guter Laune als Machtmißbrauch bezeichnet werden, wenn man so will. Was bei schlechter Laune rüberkommt, kann jeder Interessent in einer Thüringer Kneipe kostenlos vom Nachbartisch abgreifen. Das läßt sich nicht in gehobenem Deutsch ausdrücken.
Fazit: Du redest Quark (Die Ärzte). Das kommt womöglich daher, daß diese Frau Schenk außer Schwafeln nichts weiter im Portfolio hat.
Zu deutsch, die Wählbarkeit eines Amtsträgers ist vorher zu prüfen, so will es nunmal das Gesetz. Wer das im Nachgang macht, ist erstens ein schlechter Verlierer und zweitens ein Wahlbetrüger. In Thüringen wundert mich das nicht. Gelernt ist gelernt.
[update 30.06.2023, 08:40 Uhr]
Verfassungsrechtler kritisiert nachträglichen Demokratie-Check
[update 30.06.2023, 10:30 Uhr]
Durran über die Banananerepublik Deutschland.
Jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt muss einen Eid auf die ver-fassungsrechtliche Ordnung leisten, sonst erhält er keine Zulassung! Robert Sesselmann, gewählter Landrat des Landkreises Sonneberg hat diesen Eid geleistet und arbeitet seit Jahren als Rechtsanwalt.Naja, wonmöglich ist es ja das einzige Buch, das sie bisher in ihrem Leben gelesen hat.Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
§ 12a Vereidigung
(1) Der Bewerber hat folgenden Eid vor der Rechtsanwaltskammer zu leisten:
"Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."Natürlich kann man eine "Ge-sinnungsprüfung" durchführen. Dann aber doch bitte durch unabhängige Prüfer und nicht durch einen Behördenfilz mit SPD Parteibuch.