1. Juli 2023

Kramer vs. Kramer

Stephan Kramer: „Wir sind bei 20 Prozent braunem Bodensatz“

Der höchstrangige Schlapphütlernde Thüringens von Ramelows Gnaden muß es ja wissen, denn er spricht von "wir". In der von ihm verantworte­ten Behörde hat er ca. 20% braunen Bodensatz ausgemacht oder ausge­zählt.

Es haben wohl all jene Recht, die seit Jahren behaupten, der Verfassungs­schutz sei per se ein Sammelbecken für Nazis und solche die als Nazis ge­führt werden wollen und sollen.

Es ist höchste Zeit, daß Ramelow die Demokratie-Tauglichkeit des Ge­heimdienstführers seiner Arbeiterführerschaft prüfen läßt, wenn schon bei der Amtstauglichkeit* großzügig gegen gesetzliche Regeln verstoßen wurde. Vielleicht wird man den Schwätzer endlich auf diese Weise los.

* Kramer genügte nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen für die Ausübung des Amtes. In Thüringen ist sowas aber egal, da Gesinnung Gesetz schlägt.

Laut Gesetz soll der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz die Befähigung zum Richteramt haben. Das hat Kramer aber nicht.