Symbolbild für alles mit Klimawandel (Prompt im Bildkommentar)
Der Klimaschutz-Beschluß des BVerfG vom März 2021 hat die rechtsstaatliche Grundrechtsdogmatik über den Haufen geworfen und alle Grundrechte unter den Vorbehalt des Klimaschutzes gestellt. Später haben die Corona-Beschlüsse desselben Ersten Grundrechts-Senat diese Linie bestätigt: Grundrechte können nicht nur aufgrund von Tatsachen eingeschränkt werden, sondern auch wegen Modellrechnungen, Computersimulationen und wissenschaftlichen Ansichten von Professoren, die die Regierung sich selber ausgesucht hat. Man sollte daher erwarten, daß sich unter deutschen Jura-Professoren, die als Beamte persönlich eigentlich sicher sind, ein Sturm des Aufbegehrens und des Protests erhebt! Nun passiert das genaue Gegenteil: eine Gruppe von Jura-Professoren verlangt in einem offenen Brief eine VERSCHÄRFUNG der Klimaschutzmaßnahmen und ein ENDE DER DISKUSSION darüber. Sie begründen dies fromm mit "Berichten über Extremwettereignisse in allen Erdteilen in den letzten Wochen". Dazu wäre freilich mit Luhmann zu sagen: "Was wir über die Welt wissen, das wissen wir aus den Massenmedien".Was die Unterzeichner angeht, ist es so wie immer bei solchen Pro-Regierungs-Bekenntnissen in fortschreitender Postdemokratie: bei vielen hätte man's gedacht; bei einigen ganz und gar nicht. Daß offenbar auch verzweifelte Konservative versuchen, durch Bekenntnisse zur Klimahysterie aus ihrer Isolation zu finden, läßt Rückschlüsse auf die Zustände an deutschen Universitäten zu.