FragolinDisziplinarverfahren gegen Bundesbeamte sollen einfacher werden
Der Bundestag beschloss am Freitag, 17.11.2023, eine Gesetzesnovelle, mit der Disziplinarverfahren gegen Bundesbeamte künftig einfacher und schneller möglich werden. Damit soll die Entfernung von Verfassungsfeinden aus dem Dienst erleichtert werden. Statt Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht erheben zu müssen, sollen die Disziplinarbehörden künftig sämtliche Disziplinarmaßnahmen, einschließlich der Zurückstufung, der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und der Aberkennung des Ruhegehalts, durch Disziplinarverfügung aussprechen (Artikel 1 § 33 des Gesetzentwurfs).
Die Unionsfraktion schrieb in ihrem abgelehnten Antrag (20/6703), der Gesetzentwurf der Bundesregierung werde von den Beamtengewerkschaften als nicht geeignet kritisiert und als Ausdruck des Misstrauens wahrgenommen.
Das richtige Ziel, Extremisten möglichst schnell und rechtssicher aus dem Staatsdienst zu entfernen, heilige jedoch nicht jedes Mittel, so die Fraktion. ... Darüber hinaus fehlten dem Gesetzentwurf staatliche Mechanismen für Rehabilitationsmaßnahmen im Falle einer falschen Beschuldigung.
In Berlin wurde das Beamtensäuberungsgesetz beschlossen. Nun kann endlich die Entfernung der „Verfassungsfeinde“ beginnen, also jener, die immer noch regierungsbremsend auf die Einhaltung des Grundgesetzes pochen. Beschlossen wurde das Gesetz von denen, deren letzter Gesetzesbeschluss gerade erst als verfassungswidrig gekippt wurde. Wer das hinterfragt oder darüber nachdenkt, ist zum Staatsdienst ungeeignet.Ups, ich hab mich wohl geirrt. Das Beamtensäuberungsgesetz stammt von diesem Herrn Hitler, wie jeder Abiturient weiß.***
Die „Verbeamtung“ wurde bisher begründet mit der Sicherheit der Beamten vor parteipolitischer Einflussnahme und Instrumentalisierung. Die linksradikalen Parteien und ihr liberallala Steigbügelhalter haben jetzt den Sinn der Verbeamtung abgeschafft. Damit ist das komplette System der Verbeamtung obsolet und die parteipolitische Einflussnahme zur Regel geworden. Der Abbau des freiheitlichen demokratischen Rechtsstaates schreitet voran.
Wenige Wochen nach Hitlers “Machtergreifung” verkündete die Reichsregierung am 7. April 1933 das “Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums”.§ 1.
1. Zur Wiederherstellung eines nationalen Berufsbeamtentums und zur Vereinfachung der Verwaltung können Beamte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen aus dem Amt entlassen werden, auch wenn die nach dem geltenden Recht hierfür erforderlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.