Man kann ruhigen Gewissens behaupten: Sie haben alles versucht, wirklich alles, um Hoffmann durch ein ordentliches Gericht knastfähig aburteilen zu lassen. Aber selbst jenseits der 80 darf er sich immer noch der Freiheit erfreuen, denn die staatlichen Verfolger und Ankläger haben immer noch nichts gefunden, mit dem sie ihn revisionssicher in einer Festung verrotten lassen können. Hätten sie es, sie hätten es getan.
Es bleibt also beim gerichtsnotorischen Freispruch von 1982. Die Akte Hoffmann, sofern er sich nicht eines Fahrfehlers im öffentlichen Straßenverkehr schuldig gemacht hat, bleibt schlußgestrichen.
Der GBA jedenfalls hat 1982 das Verfahren gegen Karl-Heinz Hoffmann und andere mangels begründeten Tatverdachts und wegen Nichtermittlung der Täter eingestellt. So viel Aktenesoterik muß sein.
Kein neues Verfahren gegen Karl-Heinz Hoffmann
1980 wurden Shlomo Lewin und seine Lebensgefährtin in ihrer Wohnung erschossen, die Spur führte zur "Wehrsportgruppe Hoffmann". Der Bericht eines V-Mannes warf nun Fragen auf.
Nach eingehender Prüfung hätten sich "keine neuen Tatsachen" ergeben, welche die Wiederaufnahme eines Verfahrens rechtfertigen würden, ...
Das Landgericht Nürnberg hatte sich 1986 auf den zu der Zeit bereits verstorbenen Uwe Behrendt, ehemaliges Mitglied der "Wehrsportgruppe Hoffmann", als Alleintäter festgelegt.