9. April 2024

über Scholz und Haldenwang

Stilübung

Zweifel am Demokratieverstandnis

Zu "Fremde Federn: Thomas Haldenwang — Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief" (F.A.Z. vom 2. April): Mit seinem tendenziösen Artikel hat der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, ein verräterisches Bekenntnis über sein wahres Demokratie- oder genauer gesagt undemokratisches Amtsverständnis abgelegt.

Ein Verfassungsschutzpräsident, der behauptet, "Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief", verkennt die maßgeblichen freiheitlichen Grundlagen unserer Demokratie, die naturgemäß auch die Kritik an Regierung und staatlichem Handeln gewahrleistet.

Jenseits des Strafrechts gibt es keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, die im Artikel 5 unseres Grundgesetzes garantiert ist und zum Kernbereich der Verfassung gehört.

Ein Verfassungsschutzpräsident, der sich anmaßt, solche Schranken über den Rahmen des Strafrechts hinaus, quasi via Beschlüsse, durch Beobachtung oder willkürliche öffentliche Kommentierung einzuführen, verletzt die Verfassung. Er überschreitet dabei auch die eigenen, gesetzlich abgesteckten Kompetenzen.

Wenn die Bundesregierung keine Konsequenzen aus dem Verhalten dieses hohen Beamten zieht, lasst sie selbst Zweifel an ihrem Demokratieverständnis aufkommen.

PROFESSOR DR. RUPERT SCHOLZ, VERFASSUNGSRECHTLER UND VERTEIDIGUNGSMINISTER A. D., BERLIN

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Haldenwang plädiert dafür keinen Zwang zur Meinungsfreiheit einzuführen. Seine Weltsicht und die seiner wieselnden Beamten reichen als Meinung für alle.

Soweit also zur Frage, wer in diesem Land mit dem Grundgesetz auf Kriegsfuß steht und sich als dessen Feind geriert.

[update 10.04.2024, 07:30 Uhr]

Alexander Wallasch

Der Journalist Hans-Ulrich Jörges hat den Haldenwang-Artikel ebenfalls gelesen und zu folgendem Kommentar veranlasst: „Haldenwang betritt das düstere Reich des autoritären Staates und stellt sich selbst in die Tradition der Gestapo.“ Ist er damit übers Ziel hinausgeschossen?

Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter: Herr Haldenwang hat ja in einem anderen Kontext gesagt, man müsse verhindern, dass sich bestimmte Denk- und Sprachmuster in unsere Sprache einnisten (1). Er will also damit zunächst das Reden, in letzter Konsequenz aber auch das Denken kontrollieren. Ein Staat aber, der das Denken kontrollieren will, ist nicht nur autoritär, er ist totalitär.

Thomas Haldenwang und Nancy Faeser verkörpern die personifizierte Bedrohung für unsere Demokratie. Sollte mich jemand für diese Aussage disziplinarrechtlich belangen, werde ich sämtliche Angriffe, die von Frau Faeser und Herrn Haldenwang gegen unsere Verfassung geführt werden, vor Gericht ausbreiten. Die Versuche dieser beiden Personen, den demokratischen Diskurs abzutöten, lassen sich glasklar und gerichtsfest belegen.