15. Mai 2024

Schauprozeß gegen Höcke endet mit Schandurteil

Stilübung

Symbolbild für alles mir brauner Richterschaft in Deutschland.

Partei und Regierung wollten den demokratisch gewählten thüringer Landtagsabgeordneten unbedingt verurteilt sehen, also inszenierten sie einen Schauprozeß mit strenger Regie.

Im Gerichsgebäude, in dem der politische Gegner unter dem Gerichts-Motto "Jedem das Seine" veruteilt wurde, kam als Beifang heraus, daß man zwecks Erreichung des Ziels als Vergewaltiger der deutschen Sprache agieren muß. Das alles, mit Bildungsarmut in Geschichte vermengt, reicht, um das staatlich vorgegebene Ziel zu erreichen, was die FAZ gestern dazu veranlaßte, den Abend schon am frühen Morgen zu loben, indem sie das in den Hinterzimmmern der Macht festgelegte Urteil schon vor dem Spruch der unwissenden Richhter leakte.

Politischer Schauprozess? FAZ veröffentlicht Urteil gegen Björn Höcke BEVOR es verkündet ist

Es gibt eigentlich nur drei Möglichkeiten, wie eine solche “aus Versehen” veröffentlichte “vorbereitete Meldung” zu einem Prozess, der noch nicht beendet ist, zustande kommen kann:

Der Prozess ist, wie gesagt, Teil eines politischen, aus Bundes- und Landesministerien heraus inszenierten Schauprozesses, bei dem schon vorab klar war, welches Urteil am Ende stehen wird und dieses feststehende Urteil durch die üblichen SPD-(mit)eigenen Kanäle von RND und in dpa bereits verbreitet wurde, um größtmögliche Öffentlichkeit und größtmöglichen Schaden für Höcke und die AfD erreichen zu können.

Eigentlich können die Landrichter in Halle, wenn sie auch nur ein paar Pfennig Selbstwert mit sich herum tragen, heute kein Urteil verkünden, und morgen auch nicht ...

Ein politisches Denunziationstheater sondersgleichen!

Das Rechtssystem in Deutschland ist im Arsch.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Aber dadurch, dass die Verhandlung beim Landgericht begonnen wurde, hat man Höcke eine Tatsacheninstanz gestohlen. Er kann nun nur Revision vor dem OLG einlegen und dort Rechtsfehler rügen, Ergebnis vorhersehbar. Einmal mehr wird der BGH zur letzten Hoffnung der im Rechtszug politisch Verfolgten.

Mehr Faschismus wagen geht eben nur mit den Sozen.
Höcke: „Ich habe das Gefühl, ein politisch Verfolgter zu sein.“
Ja, das ist er definitiv.

[update 13:30 Uhr]

Michael Klonovsky

Es han­delt sich um einem Fall von poli­ti­scher Jus­tiz, eines Rechts­staa­tes, wie man sagt, unwür­dig – aber wo fän­de man Wür­de in den höhe­ren Rän­gen von Bestever­land? –, und zwar aus zwei Grün­den. Zum einen hat die Ver­tei­di­gung schlüs­sig begrün­det, dass für die Behaup­tung, „Alles für Deutsch­land” sei die oder wenigs­tens eine zen­tra­le Paro­le der SA gewe­sen, kein Nach­weis vor­liegt.

Haben die Rich­ter wenigs­tens His­to­ri­ker als Sach­ver­stän­di­ge zur Stüt­zung ihrer, sagen wir: Hypo­the­se gela­den? Aber wo! Nicht einen. Also tat es die Ver­tei­di­gung. ..., so dass am Ende ein­zig der „rech­te” His­to­ri­ker Karl­heinz Weiß­mann als Exper­te vor Gericht erschien und mit beein­dru­cken­der Sach­kennt­nis dar­leg­te, dass die­se Paro­le viel älter als der Natio­nal­so­zia­lis­mus ist, in der Wei­ma­rer Repu­blik über alle poli­ti­schen Lager hin­weg ver­wen­det wur­de und sich kei­nes­wegs im Sin­ne des Gerich­tes der SA zuord­nen ließe.

Ein Jurist sag­te mir ges­tern, dass wir inzwi­schen in einem Zustand der fin­gier­ten Wirk­lich­keit leb­ten, in dem für wahr zu gel­ten habe, was die Regie­rung wün­sche. ... fin­de nun sei­nen einst­wei­li­gen Höhe­punkt im Urteil des Lan­des­ge­richts Hal­le (an des­sen Fas­sa­de necki­scher­wei­se der Aus­spruch „Jedem das Sei­ne” prangt), das ein­fach ohne jeden Beweis fest­legt, was fort­an als all­ge­mein bekann­te his­to­ri­sche Tat­sa­che zu gel­ten habe. Die Poin­te in allen Fäl­len bestehe dar­in, dass ein pures Nicht-dar­an-glau­ben bereits zur sozia­len Äch­tung führe.

Jehova.

[update 16:05.2024, 11:00 Uhr]

Michael Klein hat das Schandurteil von Halle einer umfassenden Beweiswürdigung unterzogen.

Nein, nun gibt es auch Richter, die in selbstgerechter Fehleinschätzung des Jobs, zu dem sie auf unbekannten Wegen gelangt sind, die Beweislast umkehren und von Angeklagten verlangen, ihre Unschuld so zu beweisen, dass Sie, die Hohenrichter der Wahrheit davon überzeugt sind.

Denn Richter Jan Stengel ist der Ansicht, Angeklagt müssten ihm ihre Unschuld beweisen, nicht etwa der Staatsanwalt die Schuld des Angeklagten. Einen deratigen Missbrauch des Richteramtes gab es schon einmal … und das ist das Groteske an der derzeitigen Situation, wie sie sich nach dem Schuldspruch aus Halle, der gestern Abend um 19.12 Uhr durch die Äther der Nachrichtenagenturen ging, ergibt.

Nur im Fall politischer Gegner wird von hörigen Staatsanwälten Verfolgungseifer entwickelt und Strafverfolgung aufgenommen und von vermutlich profilierungssüchtigen Richter eine Verurteilung ausgesprochen.