Es war die Thüringer Justiz unter Führung des Landesverweser Ramelow, die ein faschistisch angehauchtes Urteil gegen den Richter Dettmer gebar, der sich dem Kindswohl verpflichtet wurde und dafür von Richtern unter der Kuratel der Ramelow-Regierung die Höchtststrafe bekam.
Der Bundesgerichtshof legte Holz auf dem Scheiterhaufen nach und bekräftigte das Urteil, indem die Revision verworfen wurde.
Doch, ist sie. Wie der Herr, so's Gscherr.Justiz: Ein Urteil und das Tor zur Hölle
Lebt der Rechtsstaat noch? Angesichts des Urteils des Bundesgerichtshofs im Verfahren gegen den "Maskenrichter" Christian Dettmar drängt sich diese Frage auf.
Wenn es aber politisch wird, wenn es um Kritik am Staat, an der Regierung oder auch nur an einzelnen Politikern geht, sehen die Dinge anders aus. Dann gilt für die Justiz seit 2020, was bei Dante auf dem Tor zur Hölle steht: „Lasst, die ihr eintretet, alle Hoffnung fahren!“
Die Justiz ist – Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel – Verfahren mit politischer Relevanz nicht gewachsen.
Ob es dem Angeklagten darauf ankam, Kindeswohlgefährdungen abzuwenden oder nicht, ob die Maskenpflicht in der Schule wirksam war oder nicht, ob sie das Kindeswohl gefährdete oder harmlos war, im Ergebnis verhältnismäßig oder verfassungswidrig, soll alles irrelevant für die Frage der elementaren Rechtsverletzung sein.Den Faschismus in seinem Lauf ...