
Ähäm, das ist also das intellektuelle Niveau der deutschen Bundesregierung, vermutlich aller Regierungen weltweit, die einem Staatenbund vorstehen.
Die für die Wahl zum Richter am Bundesverfassungsgericht geltenden Bestimmungen sind wesentlich in §§5,6,7 ... 10 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht geregelt. Da steht nix drin von Extremisten im Bundestag einhegen. Die für den Bundestag relevanten Regeln stehen in §6.
Alles andere täte eine Gesetzesänderung erforderlich machen, die die Einhegung von Extremisten im Bundestag im BVerfGG beinhaltet.