9. August 2025

zur Meinungsfreiheit im Gottseibeiunsland

Roger Waters: This is not a drill

15 strong language, references to violence

Im Vaterland der Nazis hingegen haben sie einen Aufkleber mit FSK 0 raufgepappt. Das bedeudet im Grunde, daß die Platte schon Neugeborenen am Tag ihrer Geburt vorgespielt werden darf, was ich für eine sehr gute Idee halte, damit die gleich richtig gut konditioniert werden.

Es steht auch drauf, daß es die fetteste Live-Produktion von Roger Waters ever war. Kann man so schreiben, wegen der Meinungsfreiheit. Aber stimmt das auch?

Die Spiegelnden lügen einem gleich mit dem ersten Absatz kackdreist ins Gesicht.

„Der Einsatz sogenannter Staatstrojaner durch Strafverfolger ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur bei besonders schweren Straftaten zulässig.“
Die Entscheidung der Richter geht so:
„1. § 100a Absatz 1 Sätze 2 und 3 in Verbindung mit § 100a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Absatz 2 Nummer 1 Buchstaben a, c, d und t, Nummer 6 und Nummer 7 Buchstabe b der Strafprozessordnung in der Fassung des Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17. August 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3202) und in der Fassung späterer Gesetze verstoßen nach Maßgabe der Gründe gegen Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie – nur bezogen auf § 100a Absatz 1 Satz 2 der Strafprozessordnung – auch gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und sind nichtig.“
Eine Liste mit besonders schweren Straftaten (Spiegel) ist nicht Gegenstand der Entscheidung.

Schmierfinken sind die niedrigste deutsche Lebensform.