28. November 2025

Terrorprozeß

Peter Hemmelrath

Tarik S. Revision zurückgewiesen – warum bleiben Beweise „geheim“?

In der öffentlichen Hauptverhandlung wurde immer nur darauf verwiesen, dass Tarik S. seinem mysteriösen Gesprächspartner geschrieben hatte, er sei bereit, „wieder für Gott zu kämpfen oder zu sterben" – mehr nicht. Und wenn dieser Chat-Eintrag tatsächlich mit einer konkreten Ankündigung verbunden war, stellt sich – ebenso wie bereits bei der mysteriösen „Sprachnachricht zu Stürzenberger" – die ganz banale Frage, warum dies im öffentlichen Teil der Beweiserhebung nie vollständig verlesen oder sonstwie erwähnt wurde. Zumindest bei anderen Gerichten waren mögliche Rückschlüsse auf die Arbeit von Geheimdiensten noch nie ein Grund, von solchen Verlesungen abzusehen.

Aber in einem Rechtsstaat müssen auch Terror-Verurteilungen sauber und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar begründet werden. ... dann stellt das dem Rechtsstaat kein gutes Zeugnis aus.

Und wenn die Justiz dessen Verurteilung mal mit diesen Anschlagsabsichten begründet, dann wieder mit jenen, und dabei jedes Mal zur Begründung nur auf „geheime Beweise" verweist, die der Öffentlichkeit so nie vorgelegt wurden, dann ist das ein geradezu katastrophales Ergebnis eines Strafverfahrens. Denn einer der Grundgedanken des Strafprozesses lautet, dass er der Wahrheitsfindung dienen sollte.

Der letzte Satz ist völliger Unfug. Ein Strafprozeß hat ausschließlich und nur die Schuld der Angeklagten festzsutellen und ein angemessenes Strafmaß zu finden, das in einem Urteil mündet. Die Wahrheit in einem Strafprozeß ist völlig belanglos, nur im Falle unschuldig Verurteilerter von belang, die um ihr Recht kämpfen udn trotzdem verlieren. Der Graf von Monte Cristo hat vorgelebt, welch angemessene Reaktion es darauf gibt.