30. Dezember 2025

Voßkuhles Einschätzung ist rechtsirrig

Violamarie Ledda: Hallelujah

Endlich wieder mal ein echter handgezupfter Baß. Da kann noch jede Rockband die Lernkurve steigern.
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Steinhöfel

Ich bin ein vehementer Gegner der „Klarnamenpflicht“, die jetzt ausgerechnet von Andreas Voßkuhle ins Spiel gebracht wurde. Seine Gedanken sind nicht tragfähig, seine Einschätzung, eine Bekenntnispflicht sei verfassungsrechtlich zulässig, ist rechtsirrig.
Rechtschreibirrig auch die Ansicht einer Ann-Dorit Boy, die für den Kinderspiegel aufschreibt, was ihr gesagt wird.
Doch die Behauptungen des russischen Machthabers werfen Fragen auf.
Wenn ich eine Reitgerte hätte und es erlaubt wäre, täte ich auf den Vorderfüßen wippend um sie herumschleichen, die Gerte schwingen und fragen, was Fragen sind und wo die herkommen. Als Bonusfrage fiele mir dann noch ein, warum Fragen nicht aufgeworfen werden.

Als Preisgeld würde ich ein Halbjahreskurs "Gutes Deutsch - Fortgeschrittenkurs für Anfänger" an der nächstgelegen Volkshochschule ausloben.