27. März 2026

Deppenfakegesetz: normatives Kuckucksei

Udo Vetter

Deepfake-Gesetz: ein Trojanisches Pferd, frisch poliert

Das Gesetz ist kein Fortschritt. Es ist ein Angriff auf die Meinungs- und Redefreiheit in unserem Land.

In dem Entwurf findet sich neben anderen kleinen Gemeinheiten ein normatives Kuckucksei: der geplante § 201b StGB. Er bestraft mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, wer „einer dritten Person einen mittels eines Computerprogramms erstellten oder veränderten Inhalt zugänglich macht, der den Anschein erweckt, ein tatsächliches Geschehen in Bezug auf eine andere Person wiederzugeben, und der geeignet ist, dem Ansehen dieser Person erheblich zu schaden.“ Man braucht kein Jurist zu sein, um zu ahnen: In dieser Allgemeinheit bedeutet das nichts Gutes für Meinungsäußerungen im Internet, für Witze, Humor und Memes.

Theoretisch mag das Bundesverfassungsgericht am Ende einer jahrelangen Odyssee feststellen, dass ein überspitztes politisches Meme grundrechtlich von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und die Ausnahmeklausel greift. Praktisch aber entscheidet Monate oder gar Jahre zuvor um 15 Uhr der Ermittlungsrichter, ob am nächsten Morgen um 6 Uhr durchsucht wird bei jemandem, der was ins Internet geschrieben, repostet oder vielleicht sogar nur geliked hat.

Ein Gesetz, das vorgibt, vor „täuschenden Inhalten“ im unappetitlichen Spektrum zu schützen, in Wahrheit aber Satire, Memes und politische Meinungsäußerungen unter den Generalverdacht der Strafbarkeit stellt, schützt nicht die Bürgerinnen und Bürger. Es schützt die Mächtigen vor Spott und Kritik. Kein Wunder, dass dieses Gesetz nun von einer sauber orchestrierten Empörungswelle made by „Unsere Demokratie“ über die Ziellinie getragen werden soll.

PPQ
Aber es geht doch gegen sexualisierte "Deepfakes", argumentiert die Justizministerin. Da gebe es eine "Strafbarkeitslücke", die eine neue Norm schließen solle. Selbst wenn es so wäre: Der Gesetzentwurf tut gerade das nicht. Hubigs Paragraf 201b erwähnt weder nackte Menschen oder sexuelle Situationen, er richtet sich nicht gegen beleidigende Darstellungen, gegen virtuelle Gewalt oder Erniedrigung. Sein ganzer Schutzbereich ist die von einem Menschen empfundene oder aus taktischen Motiven heraus auch bloß behauptete "erhebliche Ansehensschädigung".
Felix Perrefort

Ich habe Antwort auf meine Anfrage. Sie wirft neue Fragen auf. Klar ist für mich: Das geht alles VIEL ZU SCHNELL.

"Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz arbeitet derzeit an dem Entwurf eines Gesetzes für digitale Gewalt."

Wie ich immer sage: Mehr Faschismus wagen geht nur mit der SPD.