22. März 2026

dpa ist für die Doofen

So wie auch t-online von Deppen für Deppen gemacht ist.
von dpa

Wird Liebichs Geschlechtseintrag rückgängig gemacht?

Das Amtsgericht Halle will darüber entscheiden, ob die Änderungen beim Eintrag von Vorname und Geschlecht der verurteilten Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich rückgängig gemacht werden können.

Genau hier kann man aufhören. Denn genau für diesen Fall gibt es keinerlei rechtliche Handhabe. Gar keine, um an der Stelle präzise zu sein.

Der ganze Rest des Artikels, einschließlich der handelnden Personen im Saalekreis, ausgenommen vielleicht eine Gerichtsperson mit Sachkenntnis, ist von Doofen für Doofe.

Udo Vetter

Das Selbstbestimmungsgesetz regelt in § 2 SBGG die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen ausschließlich durch eine einfache Erklärung beim Standesamt. Eine materielle Überprüfung der „Ernsthaftigkeit“ oder der äußeren Erscheinung ist bewusst nicht vorgesehen. Der Gesetzgeber hat sich bewusst gegen Gutachten, medizinische Nachweise oder optische Kriterien entschieden.

§ 5 Abs. 1 SBGG ... der klare Beleg dafür, dass die Ernsthaftigkeit der Entscheidung gerade nicht hinterfragt werden darf.

Den deutschen Drecksmedien möchte man am liebesten die Spontiparole "Christian, der Kampf geht weiter!" hinterherrufen, so versifft sind die.

Und nun zurück zum Snooker.

Das wird ein Fest, wenn zwei der schnellsten Snookerspieler heute den Sieger ausstoßen. Für Un-Nooh war es gestern ein Wechselbad der Gefühle, als er den Siegframe erst verkackte, um ihn dann doch mit einer spektakulären langen Schwarzen einzutüten. Trump hat Frust geschoben. Im Grunde hat er für seine Verhältnisse nicht die Bestleistung abrufen können. Da hilft auch keine Nachfrage beim Schiedsrichter über einen angeblichen Durchstoß.