24. April 2026

das kalte Herz

Was man mit der warmen Hand gibt, kann der kalten nicht genommen werden.

Nun zu einem anderen Thema. Der Mensch als Ersatzteillager wie bei den Ludolfs oder Ressourcenquelle wie bei den Flaschensammlern. Die wühlen auch in jedem offenen Mülleimer, um verwertbares zu finden.

Einzelnes Verbot blockiert rettende Organspenden

In Deutschland ist Organspende nach dem Tod laut Gesetz generell nur bei einem irreversiblen Hirnfunktionsausfall erlaubt. Das Problem: Zwar sterben in Deutschland jedes Jahr rund eine Million Menschen. Doch nur ein kleiner Teil kommt demnach überhaupt für eine Organspende infrage – auch wenn ein gültiger Organspendeausweis vorliegt. „Für mich ist unverständlich, warum ich, der einen Organspendeausweis hat, nur in einer ganz unwahrscheinlichen Situation am Ende meines Lebens etwas Gutes tun darf“, sagt Experte Dr. Friedrich von Samson-Himmelstjerna.
Ein kaltes Herz spendet nicht.