29. April 2026

Rundfunksteuer

Alle, fast wirklich alle Behörden und Dienstleister haben ihren Pflichten nach Todesfall genügt. Die einzige Behörde, die nicht aus dem Knick kommt, ist das Bundesrundfunksteueramt zu Köln, das monatlich 18,36 Verblödungssteuer für keinerlei Gegenwert haben möchte. Genau das ist der Daseinszweck von Steuern, daß sie vom Einzieher in Gutsherrenmanier oder nach Mafiagustus verausgabt wird.

Das wird noch einen Tanz geben müssen.

Derweil hat Prof. Rieck alles Wissenswerte zu diesem Abzockverein durchdekliniert.

Vergiftete Urteile zum Rundfunkbeitrag (Interview RA Gebauer)

Ein aktuelles Urteil zum Rundfunkbeitrag setzt sich über die Vorgaben eines höheren Gerichts hinweg und das Gericht will gleichzeitig verhindern, dass dieses Urteil im Rahmen einer Revision überprüft werden kann. Der Rechtsanwalt Carlos A. Gebauer erklärt den Sachverhalt hier im Interview.

Er hat zudem am 20.04.26 Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen die Wahl des Intendanten Himmler eingereicht.

Wir sprechen hier über ein strategisches Meisterstück der Justiz, das den Bürger eiskalt ins Leere laufen lässt. Es geht um den Rundfunkbeitrag und das neueste Urteil aus Mannheim. Beim öffentlichrechtlichen Rundfunk haben wir es hier mit einem „Vatikan inmitten der Verfassungsordnung“ zu tun, also einem System, das sich erfolgreich gegen jede Kontrolle immunisiert hat.

Der Rundfunk agiert als „Schrödingers Rechtssubjekt“. Er ist Behörde, wenn es ums Geld eintreiben geht, aber ein grundrechtsgeschütztes Privatwesen, wenn jemand die Inhalte prüfen will. Er pickt sich aus beiden Welten die strategischen Vorteile heraus. Der eigentliche Knackpunkt bleibt jedoch das Demokratiedefizit.