Der Blasphemieparagraf und das Adelsprivileg gehören aus dem StGB ersatzlos gestrichen. Alles andere ist praktizierter Faschismus.§ 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen);
§ 188 StGB (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung).