Staatsrechtler Ulrich Vosgerau ... erklärt ... anhand von EU-Sanktionen, Wahlprüfung und Chatkontrolle, warum er von einer „Kapitulation des Bundesverfassungsgerichts“ spricht.„Dass man Leute faktisch rechtlos stellt, ohne dass sie sich überhaupt dagegen wehren können vor einem deutschen Gericht – das ist eben das, was ich als Kapitulation des Bundesverfassungsgerichts bezeichne.“