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28. August 2018

NSU: Hessische Frohnaturen auf Egotrip - Teil 1



Sambian Kasbah @OnymOnymO

Bouffier ist eine zwielichtige Gestalt.
Ua auch bzgl NSU.

Wo der Rheinländer jeck, da der Hesse keck. Da haben sich die Emissäre der in der Regierung vertretenen Parteien doch getraut, einen Bericht wider der eindeutigen Tatsachenwahrheit der Linken zu veröffentlichen, der den sehr schlicht geratenen Titel

Bericht des Untersuchungsausschusses 19/2 zu Drucksache 19/445

trägt, also ein Understatement ist, wenn man die poetisch klingenden Papierwerke ähnlich veranlagter Untersuchungsausschüsse betrachtet. Besser ist es aber, unterhalb des Radars das Weite zu suchen, da man in Abgrenzung zu den Anderen auf Egotrip ist.

Wie nähert man sich also einem voluminösen Werk von 1286 Seiten (PDF) an, das niemanden interessiert und seitens der Schmierfinken nur als Vorlage für das Verwürfeln ihrer 19 Textbausteine reichte? Zu mehr als der Darlegung ihrer geistigen Armut reichte es ja nicht. Ergo wanken sie in ihren kurzen Artikeln zwischen Rassismus und rechter Gefahr hin und her wie ein Besoffener zwischen den beiden einzigen beleuchteten Laternen vor seinem Haus, weil er sich nicht mehr dran erinnern kann, welche der beiden Laternen denn nun vor seinem Eingang stand.



Christina @PeppinaSpatza

Wie geht es eigentlich mit der Aufklärung des #NSU voran?

Gar nicht, nimmt man es genau. Das ist auch das Resümee bezüglich der hessischen Frohnaturen. Trotz der Nichtaufklärung, die eine mit Ansage war, wollen wir in unregelmäßiger Folge einige Aspekte aus dem Bericht herausgreifen, denn nichts aufgeklärt zu haben heißt noch lange nicht, daß dies auch auf Teilprobleme zutrifft. Da wurde in einigen Dingen sehr wohl für Klarheit gesorgt.

Am besten nähert man sich dem Bericht, indem man ihn sich in einem Rutsch reinzieht. Kann man auch fragmentieren, also in fünf Rutschen. Das läuft am Ende auf einen Rutsch hinaus, denn dann hat man ein Bild von Struktur und Inhalt des Dokumentes. Fangen wir also mit dieser Formalie an.
Der Ausschuss untersuchte den Mord an Halit Yozgat am 06.04.2006 ...
Schreibt Georg Lehle, was diesen Kommentar zur Folge hatte.

Die Anmerkung August 21, 2018 um 7:31 am Uhr

Georg,

niemand hat Schüsse gehört. Was die einzelnen Zeugen gehört haben, kann man den Akten entnehmen und zitieren. Es waren Geräusche, deren Quelle jeder anders definierte. Schußabgabe war nicht darunter.

Götzl kann also gar nicht anders, auch wenn viele und er selbst damit Bauchgrimmen hatten, er kann nicht anders als Temme da raushauen. Entweder haben die meisten der Zeugen Schußgeräusche gehört, und somit auch Temme, oder eben gar keiner.

Unterstellen, daß Temme der einzige gewesen sein müsse, der diese Geräusche gehört hat, das kann man machen. Ein Götzl jedoch, der fällt auf solch billigen Trick nicht herein.

“Der Ausschuss untersuchte den Mord an Halit Yozgat am 06.04.2006 …“

Erstens untersuchte der Ausschuß den Mord nicht am 06.04.2006. Das ist unglücklich formuliert. Wenn, dann den Mord an vom.

Abgesehen davon, hat der Ausschuß den Mord gar nicht untersucht.

Unterm Strich aber ist die schlampige Arbeit der Linken gut herausgearbeitet worden. Man riecht die deutliche Absicht und ist verstimmt.
Die erste Erkenntnis, die man gewinnt, ist also, daß sich die Hessen nicht weiter mit dem Mord an Halit Yozgat beschäftigt haben, sondern nur mit ausgewählten Teilaspekten, die den Mord selber nicht berühren. Genau das macht es so schwierig, ein vernünftiges Fazit zu ziehen.

Bleiben wir also vorerst beim Formalen. Da gibt es nichts zu meckern. Der Bericht ist logisch gut strukturiert aufgebaut und läßt sich wie folgt charakterisieren:

- archivarisches,
- kriminalistisches und kriminologisches,
- rechtliches,
- politesoterisches und
- Winselecke.

Archivarisch heißt, daß sie ausführlich darlegen, auf welchen Aktenbestand sie ihre Untersuchung gründen, wie die beigezogen und ausgewertet wurden. Die im Bericht verwendeten Aktenauszüge sind akribisch dokumentiert und stimmen, zumindest aus der Erinnerung her, mit den Kriminalakten des Mordfalls überein. Der Autor des Posts hatte bei der Durcharbeiten des Berichtes etliche Wiedererkennungs-Erlebnisse, da er die Akten zum Mord an Yozgat auch ausführlich studiert hatte.

Im kriminalistischen Fach geht es eben um die Bewertung der Arbeit der Kriminalpolizei, teilweise mit Verweis auf die Kriminologie, denn einige Seiteneinsteiger in den Fall vermeinten, sich durch Großmäuligkeit auf Seite 1 des Berichtes drängeln zu können, da sie den Mörder auf dem Silbertablett servieren könnten. Hat nicht funktioniert, was die linken Architekturdeppen zelebrierten.

Der größte Teil der rechtlichen Probleme widmet sich fast ausschließlich dem Wirken Bouffiers bzw. dem Verhältnis Staatsanwaltschaft, Kriminalpolizei, Verfassungsschutz und weisungsgebende Behörde, also Innenministerium. Das werden wir später gesondert herausarbeiten.

Politesoterik muß sein. Wenn sich Politiker streiten und ein Bibel aufschreiben, dann bleibt das nicht aus. Der esoterische Gehalt besteht wesentlich aus zwei Teilen, Empfehlungen an die Politik, den Gesetzgeber und die Exekutive, also so an die 17 Gebote, und der Warnung vor den Umtrieben der bösen Nazis. Mangels Mitarbeit selbiger an der Aufklärung hat man sich die Gefahr von Rechts aus dem eigenen Arsch gezogen. Hülft ja nix, irgendwer muß es ja tun.

Den zweiten Teil kann man auch als Babbelshow für Denunzianten sehen. Ist man gutmütig drauf, handelt es sich um faschodemokratische Adreßsammlungen, die da abgearbeietet wurden, um Kennverhältnisse zu verifizieren. Ist man übel drauf, haben die demokratischen Faschisten ihre Mordlisten verifiziert, die sie bei passender Gelegenheit abarbeiten. Das gleiche Spiel im Thüringer Wald als auch Schwabenland.

In der Winselecke jammern SPD-Vertreterin, der libertäre Geist und die Vertreter der Linken um die Wette. Dabei glänzt die SPD vor allem mit erzkatholischem Moralgesäusel.

Die linken Protestanten sind da nicht besser und stellen mit ihrem Votum heraus, daß Gottvertrauen und Gottesgläubigkeit wichtiger sind als kriminalistische Ergebnisse, da es um die Sache geht.

Der libertäre Geist ist durch Maasregelungen und GEZ-Exekutive des Merkelregimes dermaßen im Schwitzkasten, daß es gerade noch für ein mehr Kontrolle wagen reichte. Also mehr Kontrolle des Verfassungsschutzes. Oder so ähnlich.

Da ist es eine Wohltat, daß die AfD nicht an dieser Veranstaltung teilnahm. Nicht auszudenken, was für Geschwurbel die alternativlosen Alternativen auf die Menschheit losgelassen hätten.

Ende Teil 1

2. September 2018

NSU: Hessische Frohnaturen auf Egotrip - Teil 3


Kein NSU, nirgends.

Im Teil 2 wurde herausgearbeitet, daß sich die Abgeordneten des Hessischen Landtages gar nicht erst den Mühen der Ebene stellten, um den Mord Yozgat aufzuklären. In ihrem Einsetzungsbeschluß verzichteten sie auf diese Aufgabe. Stattdessen wollten sie lieber was mit NSU, Nazis und Behörden machen. Machten alle anderen ja auch.

Am Beispiel der Knaller wurde erörtert, welche kriminalistischen Chancen vergeben wurden. Es sind nicht die Knaller der CDU, SPD, Linken, Grünen und FDP gemeint, sondern die Knaller im Internet-Café.

Die Aussagen aller Zeugen liegen vor. Die Abgeordneten und ihre Aktensklaven hätten die Chance gehabt, eine schöne Synopse oder Matrix anzufertigen, in der alle Aussagen zu den Knallgeräuschen bezogen auf Zeitpunkt, Lautstärke, Herkunft, subjektiver Deutung und Anzahl enthalten sind. Haben sie nicht gemacht, weil sie die Problematik präziser kriminalistischer Arbeit weder ein- noch wertschätzen (können). Wir machen deren Arbeit auch nicht, obwohl das ein Klacks wäre. Doch unsere Stundensätze sind so hoch, daß der Buchhalter des Hessischen Landtages ob unserer Kostennote in Tränen ausbrechen täte. Das tun wird dem armen Kerl nicht an.

Es sind Politiker, die einen Mord für ihre durchsichtigen Zwecke ausschlachten. Das ist allemal wichtiger, als einen Mord aufzuklären.

So wunderte es nicht, daß sie sich darauf einigten, es wie Edathy und Genossen zu machen. Man kupferte schlicht deren Meinung und einigte sich per Akklamation auf Böhnhardt und Mundlos als Mörder. Georg Lehle schreibt dazu auf friedensblick.de:
Dem Untersuchungsausschuss des hessischen Landtages gelang es erwartungsgemäß nicht, den Mord an Halit Yozgat aufzuklären. Im über tausend Seiten zählenden Abschlussbericht wird deutlich, dass sich die Abgeordneten darauf beschränkten, die dubiosen Ermittlungen der Polizei darzulegen und zu verteidigen, als selbst aktiv aufzuklären. So bleiben die Widersprüche und Ungereimtheiten in der offiziellen Version bestehen, die stichpunktartig umrissen werden. Dadurch wird auch das Versagen der Abgeordneten klarer – sie waren nicht bereit, die vorgegebene Version zu hinterfragen.
Nun gibt es allerdings ein Problem (S. 350/PDF).


Die Zeugen haben auch ausgesagt, dass man konkrete „Anpacker", d.h. Ermittlungsansätze für die Suche nach ausländerfeindlichen Terroristen oder konkrete Fragen an den Verfassungsschutz nicht gesehen habe. Selbst heute, im Rückblick, seien keine konkreten Anhaltspunkte ersichtlich, denen man damals hätte nachgehen können, um Mundlos, Böhnhardt oder Zschäpe als Täter zu entlarven, zumal sich öffentliche Äußerungen von Rechtsextremen nach der Aufdeckung des NSU, das Trio habe im Jahr 2006 Kontakte nach Kassel gehabt, als falsch erwiesen hätten. Beamte des Staatsschutzes, die in de r Mordkommission vertreten waren, hätten sich in der Kasseler rechtsextremen Szene umgehört, aber der Mord an Halit Yozgat sei kein Thema gewesen.
Man muß es sich auf der Zunge zergehen lassen. Es gibt auch heute keine Anfasser, mit denen man Böhnhardt, Mundlos oder Zschäpe als Täter überführen kann. Sie haben nichts, sie wissen nichts. Sie sind vollkommen blind.

Bei dem Umfang der Untersuchungen, die inzwischen durchgeführt wurden, ist jedem Kriminalisten sofort klar: Die waren es nicht.

Tja. Hätten sie sich lieber doch vom GBA die Ermittlungsakten Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe kommen lassen. Da muß ja anhand zahlreicher Zeugenaussagen, der Auswertung der materiellen Spuren, von TKÜ, Videoaufzeichnungen.

Ach. Solche Akten gibt es gar nicht? Denn hätte es sie gegeben, wäre Diemer der erste gewesen, der sie als Rote Fahne jeden Tag vor sich her und höchstselbst in den Gerichtssaal getragen hätte. Und Daimagüler hätte endlose Referate mit dem Inhalt des Aktenbestandes gehalten, um sich sein Taschengeld aufzubessern.

Dann stellen wir uns eine ganz einfache Frage. Warum ist es in den sieben Jahren seit Anbeginn des NSU bisher nicht gelungen, auch nur ein einziges Zitat aus diesen Akten an die demokratische Presse zu leaken?

Ganz einfach. Es gibt keine Mörderakten Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe. Es gibt keine Spurenakten, Zeugenaussagen, TKÜs usw., die auch nur den Hauch eines Indizes liefern würden.

Und damit sind wir wieder mal bei Binningers Nichtwissen. Er weiß ungefähr gerade mal in etwa, was das Trio an 200 Tagen der 4.500 trieb. Der Rest liegt im Dunkeln. Und Binninger wurden ebenfalls die Spurenakten verweigert. Weil es sie nicht gibt.



Keine DNA und Fingerabdrücke an allen Tatorten, die Todesfalle Wohnmobil mal ausgenommen. Da haben die Schwaben lieber tabula rasa gemacht und in der Kehrwoche reichlich Hirnmasse auf dem Müll entsorgt. Besser iss.

Und es kommt noch schlimmer.



Der superduper streng geheime Schlapphutbericht, der für die nächsten 120 Jahre mit der Stufe For Corpse Only verheimlicht werden muß, kommt zu einem eindeutigen Ergebnis (S. 270/PDF).
Der Abschlussbericht fasst die Prüfung dahingehend zusammen, die Akten enthielten
„keine Bezüge zu den Rechtsterroristen des NSU und ihren Straf- und Gewalttaten."
Insofern springen wir sogleich so ziemlich ans Ende des voluminösen Werkes, in die Winselecke und widmen uns den schmerzbefreiten und so ziemlich endverblödeten Sozen.
Halit Yozgat saß zum Zeitpunkt der Schussabgabe am Tresen im vorderen Raum des Internetcafés. Nach Schussabgabe fiel Halit Yozgat von seinem Schreibtischstuhl zu Boden.
Dabei ist von entscheidender Bedeutung, ob der Körper des Opfers derart unter den Schreibtisch glitt, dass er von Andreas Temme, als dieser unmittelbar vor dem Schreibtisch stand, nicht gesehen werden konnte oder ob der Körper des Opfers von der Position Temmes sichtbar war.
Eine detaillierte Rekonstruktion der Position des Opfers nach der Schussabgabe wurde jedoch von den Ermittlern nicht durchgeführt.
Woher diese Luschen wissen, wo Yozgat sich bei Schußabgabe befand, bleibt deren Geheimwissen. Von der Kripo kann es nicht sein, denn die haben ja gemäß Aussage zwei Sätze weiter diese Position nicht rekonstruiert.

Der zweite Satz ist ein literarische Kostbarkeit. Es erschließt sich auch nach dem zehnten Lesen nicht, warum es von entscheidender Bedeutung ist, wohin der Körper unter den Tisch glitt, damit Temme ihn sehen kann.

Niemand weiß, wo und wie Yozgat sich bei Schußabgabe befand. Ob stehend, gebückt oder kniend vor dem Schreibtisch, hockend auf dem Stuhl, schon in Deckung gehend, weil er seinen Mörder sah.

Niemand weiß, wie Yozgat hinter dem Schreibtisch zu liegen kam, denn er wurde von seinem Vater nach vorne in den freien Bereich gezerrt, was für den Augenblick richtig war, da er dort bessere Möglichkeiten der ersten Hilfe hatte.

Die Lage der Leiche bzw. des Sterbenden nach Schußabgabe ist also ebenso unbekannt.

Aber die strenggläubigen Sozen in ihrem unerschütterlichen Glauben an den NSU-Gott wissen mehr als der Abschlußbericht. Denn der weiß das auch nicht.

Ende Teil 3.

Schönen Sonntag. Gehen sie weiter. Hier gibt es keinen NSU.

15. September 2018

NSU: Hessische Frohnaturen auf Egotrip – Teil 5

anmerkung: schickes Video für morgen hab ich noch in den weiten des Hetznetzes gefunden
Admin: das video ist goil. aber damit hab ich probleme: arbeitskreis-n.su/blog/2014/07/03/der-letzte-donermord-in-kassel-teil-4-bouffier-belugt-den-bundestag/ schau mal seite 2 des schreibens. indirekt auch verboten
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anmerkung: indirekt war, der Kommissar geht zum VS, setzt sich in den Verhörraum, trinkt seinen Kaffee und hält den Schnabel, ist im Hessenbericht auch so erörtert, auch das wurde diskutiert, ist aber rechtlich verboten, so war das gemeint, ab S. 114/PDF
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Admin: sehr eigenwillige interpretation da in Hessen...
anmerkung: sie sagen, das ist Gesetz also StPO, V-Leute brauchen immer (!) Aussagegenehmigung, gibt es die nicht, auch kein Verhör, egal von wem.
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Admin: die können viel erzählen... Bouffier hat die direkte und die indirekte befragung verboten. steht da klar so drin. indirekt heisst, der VS-mann hat nen Knopf im Ohr, wo er die Kripofragen hört und dann die fragen stellt
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anmerkung: richtig, oder er hat die auf einem Zettel bekommen, und die Kripo trinkt immer noch Kaffee im gleichen Raum, es bleibt bei der Endeinschätzung, das war rechtlich sauber, warum, muß nicht begründet werden, da führt kein Weg rein, außer Spekulatius
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anmerkung: ich werde mal noch einen Satz ergänzen, worum es wirklich ging, im PUA, nicht damals
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Admin: im selben raum sitzt der kripomann, das halte ich fuer eine bescheuerte idee, es gab ja indierekte befragung durch VS schon vorher, laut akten, um temmes alibi fuer den 4. zu pruefen. (dortmund mord)
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Admin: gefunden... seite 940, befragung VM am 3. Mai... Geheimschutzbeauftragter Hess hat die VM befragt, so hatte er das zugesagt, steht in den Akten.
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anmerkung: ab S. 499/PDF Quellenführer macht Vernehmung, der gezielt Fragen der Polizei "transportieren" kann, wie der Transport stattfindet, steht da nicht
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Admin: die haben da einen strohmann aufgebaut, auch der STA Dr. Wied. ist klar erkennbar. S. 948. Das ist bullshit.
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Admin: S. 1020 nochmal derselbe Quatsch, der halbe VS stammt von der Polizei, klar können die auch Leute vernehmen, wenn sie wissen was sie fragen sollen.
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anmerkung: ich lasse die Fragen am Ende mal offen, weil das der für Teil 5 versprochene Cliffhänger ist, Klartext erst im Teil 5
Admin: genau, und ganz zum schluss machen wir ein video. das wird toll... ;)

Somebody got murdered
Somebody's dead forever
And you're minding your own business

The Clash

Video mach ich nicht. Lieber trage ich das Geld zu einem Reiseveran­stalter, um mich selbst zu bespaßen, statt mir Kamera, Mikro und derlei Plunder für Fremdbespaßung anzuschaffen.

Vorab eine Ergänzung zum rechtlichen Teil. Ob die Hessisten mit ihrem PUA auch Ermittlungsbefugnisse hatten, so wie der PUA des Bundestages oder der Schwaben, das ließ sich nicht präzise eruieren.

Es wurden Ermittlungsbeauftragte zur Aktenprüfung (ab S. 54/PDF) eingesetzt. Laut Bericht habe sie keine eigenen Ermittlungen durchgeführt, sondern sich ausschließlich mit den für den Ausschuß beizuziehenen Akten von GBA, BKA und BfV beschäftigt. Der Nährwert war dann auch identisch gleich Null.

Der Bundestag machte Gebrauch von einem Ermittler und ließ den Jerzy Montag sonderermitteln, daß bei dem mutmaßlichen Mord an Thomas "Corelli" Richter alles sein Richtigkeit hatte. Oder fast zumindest.

Egal. Wir kommen noch einmal auf diese diffizile Problematik zurück, weil sie in der Meckerecke großen Raum einnahm. Für das Verständnis sind folgende bereits gewonnenen Erkenntnisse nötig.

1. Niemand im hessistischen PUA hatte die Absicht, den Mord an Yozgat aufzuklären. (Teil 1)
2. Bouffier durfte die Sperrerklärung bezüglich der Vernehmung von V-Leuten abgeben. (Teil 4)

Daß Bouffier es ebenfalls hätte bleiben lassen können, weil er nicht in der Pflicht war, es zu tun, steht außer Frage. Aber die Option hat er nicht gezogen. Er durfte es, hat es getan, Ende der Diskussionsveranstaltung.



Trotzdem nörgeln die Genossen was das Zeug hält, nur, um der CDU und den Grünen ans Bein zu pinkeln (S. 937/PDF).

Das katholizistische Moralgewinsel der Sozen ist an der Stelle genauso überflüssig wie das evangelistische Gejammer der Linken. Bouffier ist der christlichen Ethik verpflichtet. Die schließt im Grunde aus, sich den Regeln der Arbeiterklasse zu unterwerfen, auch wenn diese im hessischen Parlament mit den klügsten Köpfen vertreten ist, die die Arbeiter und werktätigen Bauern des hessischen Landes entbehren konnten.
Dass im Mehrheitsbericht zur Untermauerung der Rechtsansicht der Mehrheitsfraktionen auf solche aus dem Kontext gerissene Urteile zurückgegriffen wird, zeigt, dass ihre Rechtsansicht weder als „verfassungsfest" noch als „geltendes Recht" bezeichnet werden kann.
Daher ist bereits die Frage, ob für die Vernehmung der von Andreas Temme geführten V-Personen, die der Polizei bereits namentlich bekannt waren, Aussagegenehmigungen notwendig gewesen waren, umstritten.
Sie merken ihre Denkbehinderung nicht mal. Umstritten heißt eben, die einen sagen so, die anderen so ähnlich, man muß sich entscheiden und entscheidet sich so und nicht anders. Es ist immer noch das Ende der Diskussion. Wenn ich mich zwischen zwei richtigen Entscheidungsmöglichkeiten nur für eine entscheiden darf, die dann natürlich auch richtig ist, muß man Jahre später nicht darüber diskutieren, daß man sich für die andere richtige Möglichkeit hätte entscheiden müssen.

Das ist Lichtjahre von der Aufklärung eines Mordes entfernt.

Beachtenswert ist ein anderer Fakt. Wir befinden uns im Jahr 2006. Die Polizei überlegt mit dem ermittlungsführenden Staatsanwalt die Zeugenvernehmung von VMs des Verfassungsschutzes durchzuführen, auf dessen Klarnamen sie durch schnöde kriminalpolizeiliche Ermittlungen kamen.

Es werden Überlegungen angestellt, wie man das so deichselt, daß es keinem auffällt. Das ist es, was uns zu denken geben muß, denn solche Überlegungen kommen da nicht von Himmel gefallen. Das ist gängige Praxis im Polizeialltag. Kriminalpolizisten sind nun mal nicht doof, denen kann man auch nichts vormachen. Die stoßen bei Ermittlungen zu Kapitalverbrechen im Bereich der OK und des Terrorismus alle Neese lang auf die vertraulichen Kollegen von BKA, den LKAs oder Verfassungsschutz und stehen vor der schwierigen Frage, wie damit umzugehen ist. Wenn sie das Instrument der legendierten Befragung bei Kaffee, Kuchen und einer guten Zigarre ziehen, dann war das garantiert nicht das erste Mal.



Worum ging es eigentlich bei diesen Befragungen der VM (S: 946/PDF)?
„Das heißt, einmal war es sogar so weit. Ich habe ein Protokoll von einer Besprechung gelesen, beim General in Frankfurt, wo Herr Irrgang war. Da hieß es einmal, es gebe eine Aussagegenehmigung unter Auflagen, d. h. sie dürften nichts Dienstliches sagen, aber sie dürften mit uns reden, z. B. über Verhalten Temme. Das hätte uns ja schon sehr viel weiter geholfen.
Es ging um den Leumund von Temme, das Abklopfen seines Hintergrundes, ob da eventuelle Anfasser für die Vertiefung des Tatverdachtes abzugreifen sind.

Ja sicher, wären da Anfasser bei gewesen. Nach denen hat man aber nie gefragt. Zumindest nicht in den verschriftlichen Vernehmungen, um PUA auch nicht.

Wenn es eine Frage geben hätte, die sowohl den VMs als auch Temme hätte gestellt werden müssen, dann ist es die, die man auch Zschäpe nie gestellt hat.

Wissen sie, wer der Mörder (der Uwes) ist? Äh, des Yozgat. Oder, in welchem Umfeld er zu suchen ist.



Um es kurz zu machen. Das ganzen Hickhack mit indirekter Befragung, legendierter Vernehmung blablabla und die Sperrverfügung von Bouffier macht nur in einem einzigen aller denkbaren Fälle Sinn. Es geht um Mörderschutz zum Wohl des Landes.
Falls Wohl des Landes über Interesse an Mordaufklärung steht, "dann ist das halt so".
Mit der Sperrverfügung wurde verhindert, daß genau diese Frage gestellt wird. Das war rechtens. Ob richtig, sei dahingestellt.

Die verbeamteten Zeugen wollen ja helfen, so gut es ihre Aussagegenehmigung zuläßt und gehen manchmal bis an den Rand des eigentlich Verbotenen. Aber gegen Abgeordnete, die ihre ideologischen Vorurteile als einzige schlußendliche Wahrheit durchboxen wollen müssen, haben sie keine Chance. Ideologie schlägt Kriminalistik immer dann, wenn es auf einen Clash zwischen Politik und Kriminalermittlern hinausläuft.

Es ist nicht ohne, daß genau diese Aussage von Staatsanwalt Schreiber im Bericht fehlt. Sie erklärt nämlich alles. Schreiber taucht ausschließlich als Fußnote in der Meckerecke der Linken auf S. 1177 auf.
„Regelmäßig werden diese Sperrerklärungen, wenn sie denn abgegeben werden, sehr, sehr ausführlich begründet. Sie werden dann auch regelmäßig von den Staatsanwaltschaften und von den Gerichten akzeptiert, wenn sie denn ausführlich begründet sind."
Das sagt auch alles. Über linke Selektion. Sperrverfügungen bedürfen keiner Begründung.

Einmal mehr zeigt sich, daß wir von Abgeordneten nach Strich und Faden verarscht werden, indem man uns die Wortprotokolle der öffentlichen Zeugenvernehmungen vorenthält und diese als Herrschaftswissen behandelt. Bisher haben sich nur die Verantwortlichen des Bundestages ritterlich verhalten. Die haben die Wortprotokolle zeitnah zum Abschlußbericht publiziert.

8. September 2018

NSU: Hessische Frohnaturen auf Egotrip – Teil 4


Nach Bekanntwerden des NSU, als @nsuwatch @apabiz @aida_archiv @AntifaInfoBlatt usw. Journalisten und Öffentlichkeit die militante Naziszene erklärt haben, hatte ich ja kurz Hoffnung auf ein Ende dieses pauschalen Antifa-Bashings. Tja.
Nixda von wegen Ende des Antifa-Bashings. Weiter geht es mit unserem garstigen Hessismus. Heute lautet das Antifabashingthema:

42

Douglas Adams



In Teil 3 hatten wir mit Thema Mord an Yozgat abgeschlossen. Aus Gründen der politischen Opportunität haben Abgeordnete deutscher Parlamente beschlossen, daß Böhnhardt und Mundlos die Mörder waren, um einige Jahre später mitzuteilen, daß sie es aus kriminologischen Erwägungen heraus nicht gewesen sind. Trotz akribischer Suche in den Akten und pingeligst genauer Verhöre der Zeugen wurde in hessischen Landstrichen kein NSU gefunden. Es gab keinen NSU, nirgends.

Nun lesen wir in einem hessistischem Ramschblatt, daß NSU-Watch nicht locker sein kann. Das ist eine Binse, die man nicht extra hätte mitteilen müssen. Im Grunde heißt das nichts weiter, als daß die Truppe weiter rumningeln möchte, damit sich jemand findet, der sie mit Spendengeldern pampert, weil sie zum Arbeiten zu blöd sind. Zum Denken sowieso.



Hanvoi hat ein Interview gemacht, weil das leicht verdientes Geld ist und dem Anspruch der Zeitung, Grundschulniveau auf Klassenstufe 4 zu bieten, gerecht wird.
NSU-Watch Hessen hat seit 2015 die Sitzungen des NSU-Untersuchungsausschusses in Wiesbaden beobachtet. Im Interview spricht Pressesprecherin Sarah Müller über ihre Eindrücke.
Man muß es sich auf der Zunge zergehen lassen, was die beiden Kampfdroher der Antifa, äh -drohnen, auf das Volk niederprasseln lassen. Eindrücke. Aus längst vergangenen Ausschußsitzungen. Zu mehr sind die beiden Schöngeister deutscher Schmierfinkerei nicht fähig. Es kommt aber noch besser.

Sarah Müller ist die Pressesprecherin von NSU-W-H. Sie ist Pressesprecherin. Das ist sowas wie Seibert. Und sie will ihre Eindrücke schildern.

Das hat ungefähr den Gehalt: Die Anmerkung, Pressesprecher und Vorstandsmitglied des AK NSU, schildert in einem Interview mit Fatalist seine Eindrücke von Aktenstaub.

Das, was Hanvoi und Müller da veranstalten ist propagandistischer Antifainzest. Da kommt dann natürlich auch raus, was bei Inzest rauskommen muß, ein ideologischer Balg übelster Sorte.

Unfaßbar. Da liegt ein fast 1.300 Seiten langer Abschlußbericht vor, den es zu sezieren gilt, und die schwätzen über Eindrücke von früher.

Widmen wir uns noch kurz der ersten Frage, ehe das Thema des heutigen Blogposts abgehandelt wird.
Wie haben Sie die Arbeit des Gremiums erlebt?

Es war sehr schade, dass die Parteien mehr damit beschäftigt waren, gegeneinander zu arbeiten, als miteinander zu arbeiten – im Unterschied etwa zum Ausschuss im Bundestag, wo auch CDU und Linkspartei es geschafft haben, eine gemeinsame Stoßrichtung zu finden. Es ging sehr viel um die Involviertheit von Volker Bouffier, und nach unserem Eindruck ist die Aufklärung des Mordes an Halit Yozgat manchmal in den Hintergrund getreten. Bei vielen Zeugen, bei denen das notwendig gewesen wäre, ist es den Abgeordneten leider nicht ausreichend gelungen, sie unter Druck zu setzen – etwa bei Verfassungsschützern oder Polizisten und besonders bei den Nazizeugen.
Immer wieder gerne behauptet, aber trotzdem gelogen, Parlamentarische Untersuchungsausschüsse sind die schärfste Waffe der Opposition. Nein, sind sie nicht. PUAs sind nichts weiter als Instrumente des politischen Kampfes um die Deutungshoheit zu bestimmten Ereignissen. War nie anders, bisher jedenfalls, und wird auch nie anders sein. Es sind Instrumente im Wahrheitssystem des Gesetzgebers und der Regierung. Das gegeneinander arbeiten ist somit nicht schade, sondern das einzige Wesensmerkmal solcher Ausschüsse. Ein PUA ist ausschließlich und nur Ausdruck des Kampfes der Regierung gegen die Opposition und/oder vice versa.

Insofern gab es auch keinen Unterschied zwischen dem hessischen und jenem PUA im Reichstag.

Mit der Involviertheit des Volker Bouffier beschäftigen wir uns weiter unten. Und was die Mordaufklärung betrifft, die angeblich in den Hintergrund trat, ab und zu, die fand nicht statt, denn das war kein Untersuchungsgegenstand. Insofern hatte die gute Sarah wenigstens eine Heimsuchung.

... es ist immer noch ungeklärt, wer Halit Yozgat erschossen hat, warum und wie gerade er ausgewählt wurde.

Sarah Müller

Auf welcher rechtlichen Grundlage viele Zeugen unter ausreichenden Druck gesetzt werden müssen, erschließt sich nicht, denn das wird tapfer verschwiegen. Womöglich gibt es dafür ein Geheimgesetz, das nur die Auserwählten kennen. Im Abschlußbericht jedenfalls wird der ausreichende Druck auf Zeugen zur Erzielung genehmer Aussagen oder Förderung der Aussagebereitschaft streng geheimgehalten. Er kommt darin nur in Bezug auf Nazis vor, und das auch eher allgemein, nicht auf die Zeugen bezogen.

Das, was die beiden Antifahohlkörper anbieten, ist indiskutabel. Inhaltlich haben sie nichts zu bieten, also jammern und wehklagen sie.

Die lange Vorrede war nötig, weil der folgende Inhalt erfreulicherweise sehr knapp gehalten werden kann. Es geht um die zwielichtige Gestalt Bouffier (Sambian Kasbah) und dessen Involviertheit (Sarah Müller). Was damit gemeint ist, bleibt ungenannt. Daher dürfen wir uns was aussuchen. Wir nehmen die Nummer 7. Das ist die Weigerung Bouffiers, der Polizei eine Zeugenvernehmung von Temmes V-Leuten zu gestatten.

Damit sind wir bei einem, nein, nicht inhaltlichen, sondern einzig und allein rechtlichen Problem. Die Frage, mit der sich der Ausschuß sehr ausführlich beschäftigt hat war sehr einfach. Durfte Bouffier das, oder durfte er nicht? (S. 479/PDF)
Am 5. Oktober 2006 lehnte der damalige Innenminister Bouffier den Antrag der Staatsanwaltschaft Kassel vom 13. Juli 2006 auf Erteilung von Aussagegenehmigungen für die von Temme geführten Quellen ab. Die Folge dieser sogenannten Sperrerklärung war, dass die Quellen nicht von der Polizei förmlich vernommen werden konnten. Stattdessen wurden sie durch Mitarbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz befragt.
Der Ausschuss hat sich im Einzelnen mit dem Zustandekommen der Entscheidung des damaligen Innenministers und der ihr zu Grunde liegenden Abwägung zwischen Aufklärungs- und Geheimhaltungsinteresse beschäftigt. Weil eine Sperrerklärung eine rechtlich gebundene Entscheidung ist und keine Entscheidung nach politischer Opportunität, wird zunächst eine Übersicht über den gesetzlichen Rahmen vorangestellt, in dem sich der damalige Entscheidungsprozess abspielte.
Das kann sich jeder im Abschlußbericht selber reinziehen. Das wurde sehr ausführlich dargelegt. Wichtig für das Verständnis ist noch diese Aussage (S 484/PDF).
Obwohl V-Leute keine Beamten sind, bedürfen auch sie einer Aussagegenehmigung. Dies ist, damals wie heute, geltendes Recht.



Die Polizei hatte alle V-Männer Temmes mit Klarnamen ermittelt. Der Leitende Kriminaldirektor Hoffman sagte als Zeuge aus (S 487/PDF).
„Wir hatten im Prinzip mit unseren eigenen Mitteln die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, die VMs, enttarnt. Wir hatten die Personalien, wir wussten, wer es ist. Wir hätten schlechterdings hergehen können, hätten uns die geholt, hätten sie auf den Vernehmungsstuhl gesetzt und hätten sie vernommen. Am Ende wäre es so gewesen, dass die Aussagen aufgrund einer fehlenden Aussagegenehmigung nicht verwertbar gewesen wären."
Dazu stellte der Ausschuß klar (S. 486/PDF):
Der Umstand, dass auch V-Leute der für Beamte geltenden Schweigepflicht unterliegen, hatte zwingend zur Folge, dass die Polizei die von Temme geführten Quellen nicht zum Zwecke der Vernehmung vorladen durfte, ohne vorher eine Aussagegenehmigung einzuholen.
Die Schlußfolgerung ist eindeutig. Alles richtig gemacht (S. 487/PDF).
Indem die Ermittlungsbehörden sich um die Erteilung einer Aussagegenehmigung bemühten, anstatt die V-Leute eigenmächtig zu vernehmen, haben sie sich also im Einklang mit dem geltenden Recht verhalten.
Diesbezüglich noch eine kleine Anekdote am Rande.
Am 28. August 2006 übersandte die Staatsanwaltschaft Kassel dem Landesamt für Verfassungsschutz per Telefax einen Vermerk der MK Cafe vom 18. August 2006 mit den Klarnamen aller V-Leute, für die Aussagegenehmigungen erbeten werden, sowie der Bedeutung der einzelnen V-Leute für die Ermittlungen im Fall Temme nebst einem Begleitschreiben.

Das Schreiben datiert vom 25. August 2006 und wurde vom Leiter der Staatsanwaltschaft Kassel, LOStA Stephan W., unterzeichnet. Thematisiert wird darin die Bedeutung von sieben V-Leuten des Hessischen Landesamts für Verfassungsschutz. Im einzelnen handelte es sich um die von Temme geführten V-Leute mit den internen Bezeichnungen VM 6616, VM 6625, GP 389, VM 650, VM 6623 und VM 631 sowie die von Temme vertretungsweise betreute V-Person VM 340.

Unmittelbar davor, am 22. August 2006, war LOStA Stephan W. auf Bitte des damaligen Staatssekretärs des Justizministeriums durch den Generalstaatsanwalt Anders gebeten worden, dafür Sorge zu tragen, dass die Quellen nicht „verbrannt" werden. Einen entsprechenden Schutz habe LOStA W. dem Generalstaatsanwalt, Herrn Anders, zugesagt.
Es gab keine Geheimnisse für die Kriminalpolizei. Man kann gut ausgebildeten und erfahrenen Kriminalpolizisten nun mal nichts vormachen. Sie kriegen es eh raus.

(S. 541/PDF)
Der Ausschuss hat weiter mehrere Zeugen zur Reaktion der Ermittler auf die Erteilung der Aussagegenehmigung befragt. Sie haben ausgesagt, dass die Entscheidung des Innenministers nicht überraschend gewesen sei.

Gegen die Entscheidung und ihre Begründung habe auch niemand remonstriert.
(S. 540/PDF)
Die im Ausschuss vernommenen Zeuginnen und Zeugen haben aus ihrer Sicht die Entscheidung des Innenministers ganz überwiegend als richtig oder zumindest vertretbar bewertet.
Die exakte Begründung für das Vorgehen Bouffiers kann ab S. 491/PDF nachgelesen werden. Wichtig ist nur eine einzige Aussage.
Die Entscheidung über die Erteilung einer Aussagegenehmigung ist nicht politischer, sondern rechtlicher Natur.
Durfte Bouffier der Polizei die Vernehmung der V-Leute versagen?

Die Antwortet lautet 42. Er durfte. (S. 490/PDF bzw. 496/PDF)
Innenminister Bouffier war berechtigt, wenn auch nicht verpflichtet, die Entscheidung persönlich zu treffen

Innenminister Bouffier hat die Sperrerklärung unter „Behördenleitervorbehalt" gestellt

Keine gesetzliche Pflicht zur Begründung der Sperrerklärung gegenüber der Staatsanwaltschaft
Damit erübrigt sich jede weitere Diskussion. Das ganze katholische Gewinsel und Geseier nebst 17 Geboten, wie Bouffier hätte handeln müssen tun, ginge es nach den moralischen Grundsätzen hessistischer Bestmenschen, hätte man sich zugunsten eines versierten Anwaltes sparen können. Er rechtlich sauber gehandelt. Fertig.

Er hat es deswegen gemacht, weil sonst die islamischen V-Leute verbrannt worden wären, da deren Klarnamen in den Akten der Polizei und Staatsanwaltschaft Verfahrensbestandteil geworden wären, möglicher­weise bis vor Gericht. Es ging nie um Nazis. Es ging nie um Gärtner. Es ging immer nur um islamische Gefährder. Und den Grauen Wolf, den islamischen Nazi.

Worum ging es wirklich im rechtlichen Teil des Berichtes, der sich vorrangig um die Sperrerklärung von Bouffier drehte? Die Abgeordneten der Regierungskoalition und all deren Mitarbeiter hatten die Aufgabe, den nunmehrigen Ministerpräsidenten des Landes rauszuhauen, ihn aus der Schußlinie zu nehmen, völlig unabhängig von den Vorgängen 2006ff. Es geht bei einem PUA vorrangig immer um das Hier und heute, kostümiert als Vergangenheit. Bouffier hatte sich womöglich angreifbar gemacht. Da mußte eine Mauer errichtet werden, damit er Ministerpräsident Hessens bleiben kann.

Womöglich ging es auch noch um etwas ganz anderes. Um ein Analogon zum Fronteinsatz von PD Menzel, der den Kampf gegen Rechts höchst­persönlich und unter großer Gefahr im Angesicht zweier Leichen leitete. Bouffier hätte sich nicht aus dem Fenster lehnen müssen. Ein Abteilungs­leiter des HLfV hätte auch gereicht. Oder die Behördenleitung. Bouffier hat die Sperrerklärung aber unter Ministervorbehalt gestellt. Warum war Menzel ohne Not an der Front. Warum sperrt Bouffier ohne Not die Vernehmung der V-Leute?

Ende Teil 4