Posts für Suchanfrage "hessische frohnaturen auf egotrip" werden nach Relevanz sortiert angezeigt. Nach Datum sortieren Alle Posts anzeigen
Posts für Suchanfrage "hessische frohnaturen auf egotrip" werden nach Relevanz sortiert angezeigt. Nach Datum sortieren Alle Posts anzeigen

22. April 2021

Vorbemerkung für den heutigen Post beim AK NSU

Im Blog des AK NSU haben wir uns ausführlich mit der Tätigkeit von Politikern in Parlamentarischen Untersuchungsauschüssen beschäftigt. Unser Augenmerk lag natürlich beim NSU als auch den beiden in Berlin gespielten Veranstaltungen zur Aufklärung des Terroranschlages vom Breitscheidplatz (Fall Amri).

Beide Sachlagen sind längst schlußgestrichen, obwohl bei Zschäpe und Genossen noch das Urteil im Revisionsverfahren aussteht und Thomas Moser im Fall Amri ohn Unterlaß auf Tätersuche ist, also jener Täter, die Amri geholfen haben, den LKW zu lenken.

Wir haben das Wesen von PUAs definiert, deren Grenzen aufgezeigt, nachgewiesen, daß Politiker jenseits ihr Sprechblasen armselige und nichtsnutzige Würstchen sind, auch wenn sie öffentlich andere Rede führen.

Es steht jedem frei, den Blog nach Stichworten wie Katharina König, hessische Frohnaturen auf Egotrip, Kerstin Koeditz, die Mitglider des AK NSU als Zeugen an die Elbe beordern wollte, obwohl die nichts bezeugt hätten, da sie nirgends Zeuge waren, Peter Ritter, der immer noch im Küstennebel herumstochert, um den Mord an Turgut aufzuklären.

Wir haben sehr umfangreich und ausführlich die schwäbische Feigheit vor dem Feind gewürdigt, den Mord an Michele Kiesewetter und Mordversuch an Martin Arnold aufklären zu wollen, denn der Feind saß im eigenen Haus, im Innenministerium des kleinsten Mafialändles der Welt und im LKA.

Abgeordnete klären nichts auf, das ist und bleibt ein Klassiker der deutschen Literatur.

Unterm Strich haben wir am Beispiel der PUAs nachgewiesen, daß Politiker Flachpfeifen sind, wenn sie es überhaupt noch können, so sie nicht schon aus dem letzten Loch pfeifen. Insofern trifft es sich gut, daß ein Bausteinstöpsler zur gleichen Auffassung gelangt ist.

6. Mai 2021

NSU-Quickie: Hessische Frohnaturen auf Egotrip - Teil 11

Es ist elend lange her, da faßte ich, auch namens des AK NSU, die Geschichte des NSU im Bundesland Hessen so zusammen.

Kein NSU, nirgends.

Nun kommt eine solche Frohnatur angeschlichen und bettelt in Zeiten der Corona-Darberei um meinen letzten Arbeitergroschen, den ich eigentlich für lecker Spargel und Steak angespart haben. Für Ananas als Sättigungsbeilage reicht es auch noch.

Was wusste der Verfassungsschutz?

In einem Geheimdossier hat Hessens Verfassungsschutz Erkenntnisse zum NSU und anderen Rechtsterroristen festgehalten. Wir konnten es auswerten – der Inhalt erschüttert.

Der Bericht vom Herbst 2014 fasst die Ergebnisse auf 17 Seiten zusammen: Dort heißt es zunächst, dass das Amt keine übersehenen Informationen zum NSU aufgefunden hat.

Denn auch wenn in den untersuchten Akten zumindest nach Angaben des Amtes keine übersehenen, direkten Spuren zum NSU, zum Mord an Halit Yozgat zu finden waren, ...

Das ist mir entschieden zu doof. 300 Seiten für das Zusammenschmieren eines Textes über den Mord an Lübcke, in der zweimal drin steht, daß der VS Hessen nichts über den NSU wußte, daher 299,99 Seiten hinzugedichtet werden mußten, um das zuzukleistern.

Vor sehr langer Zeit wurde es schon im Bundestag berichtet: Einen NSU hat es nie gegeben.

Artikel und Buch von Steinhagen stinken wieder arg nach Aust/Laabs und all den anderen Trittbrettfahrern, die die Gunst der Zeit nutzten, um ihre Märchenbücher unters zahlungswillige Volk zu werfen. Genug Dumme für die Bettelgroschen finden sich wohl immer noch.

Steinhagen ist nicht in der Lage, klare, einfache, verständliche Aussagen zu formulieren und aneinanderzureihen, jedenfalls nicht in einem Schmierblatt wie die Zeit. Er braucht aber das Geld. 18 Ocken für Nichts und ein paar Tage Disziplin beim zusammenstümpern, das lohnt doch.

Gabriella Quevedo zeigt uns, was Qualität in der Medienproduktion bezüglich Leuten wie z.B. den hessischen Schmierfinken wirklich bedeutet: Let it be.

Leute, die junge Frau braucht Geld. Sie kann sich nicht mal vernünftige Jeans leisten und muß die steinalten ihrer großen Schwester auftragen, mit riesen Löchern drin, so ist die vor ihren Idolen auf den Knien gerutscht. Wenn ihr 18 Euro über habt, überweist diese der jungen Frau. Im Gegenzug gibt es Dinge, die echt Laune machen.

Bei all dem Gesülze fällt dem hessischen Schmierfinken übrigens die entscheidende Frage gar nicht ein.

War Yozgat Temmes Informant? Das ist die Frage, die man aus geheimdienstlicher Sicht zu stellen hat. Für die Aufklärung eines Mordes ist der ermittelnde Staatsanwalt unter Zuhilfenahme der Kriminalpolizei zuständig.

Antifa dumm wie ein Faschistenbrot. q.e.d.

30. Oktober 2022

"Was kaum vorkommt in den „NSU-Akten” ist der NSU"

Foodporn: Hasenkeule rote Bete Kartoffelklöße

Zum Geleit

Konstantin v. Notz

Die wesentlichen Fragen zum NSU sind bis zum heutigen Tag nicht beantwortet. Das ist völlig inakzeptabel. ...

Während sich die skandalgeile Schmierfinken- und Quacksalberbranche für den Coup abfeiert, daß ein Böhmermann quasi fast ungefähr im Alleingang die Veröffentlichung der für Jahrzehnte gesperrten Verfassungsschutzakte Hessens aka NSU-Akte angeleiert habe, sitzt der Igel AK NSU, der Stachel am Arsch der selbsternannten NSU-Aufklärer, längst zu Tisch und verzehrt lecker Hasen, die viel zu langsam waren, unserem Verzehrbegehr zu entkommen. Nur der Shithole-Sender RBB (Jan Fleischhauer) verzichte auf die Meldung.

Der Jubelsturm wird sich ganz schnell legen, denn niemand wird das Papier analysieren und inhaltlich diskutieren wollen, da es genau das besagt, was es besagt.

Es gab keinen NSU, nirgends.

Es mangelt einem Böhmermann und artvervandter species an der geistigen Reife, ihr kognitives Defizit erstens zu erkennen bzw. bei Erkennen es zweitens zu akzeptieren und die daraus nötigen Schlüsse zu ziehen.

Was steht in den „NSU-Akten“ über den NSU?

Es muss in aller Deutlichkeit gesagt sein: Was kaum vorkommt in den „NSU-Akten” ist der NSU.

Und weil es an dem ist, werden sie weiter krakeelen, derweil unsereiner lecker Fleisch verspeist.

Landesamt für Verfassungsschutz Hessen - Pressestelle, 26. Oktober 2022

3. Sie haben uns geschrieben: “Gemäß den Berichten wurden im Rahmen dieser Prüfung keine Bezüge oder Informationen zu den Straf- und Gewalttaten des NSU festgestellt.” Hat das LfV Hessen abseits zu “Straf- und Gewalttaten” andere Bezüge zum NSU festgestellt?

Antwort zu Frage 3:

Im Rahmen der Aktensichtung wurden lediglich bereits bekannte und in der Vergangenheit im Verfassungsschutzverbund geteilte Hintergrundinformationen oder szenetypische Aktivitäten von verschiedenen Personen aus dem späteren NSU-Komplex festgestellt.

Nur eines sei leise korrigiert. Natürlich gab und gibt es und wird es immer einen NSU geben, dank der bibelfesten Antifas, die Geschichte um Geschichte vom kriminellen Wirken dreier thüringer Jugendlicher auftürmten, ohne auch nur einen einzigen Beweis abgeliefert zu haben. Es mangelt ausnahmesweise nicht am Können im Geschichten schreiben, sondern an den Beweisen. Es gibt keine.

Das ist die einzige Gemeinsamkeit, die sie mit den Gebrüdern Grimm haben. Der Unterhaltungswert vom Rotkäppchen und dem bösen Wolf ist allemal um Welten höher als es ein Böhmermann je schaffen wird.

Wer die beste aller bisherigen Zusammenfassungen lesen will, der suche nach: Hessische Frohnaturen auf Egotrip.

Hadmut Danisch

Ich wiederhole meine Einschätzung. Ich halte Böhmermann für einen Strohmann linker Umsturzaktivitäten, dem man die Informationen vorlegt und der dann so tut, als würde er dahinter stecken.

Harald Schmidt machte einst das Arbeitszeugnis von Böhmermann öffentlich.

Nein, ich glaube, daß man ihm beim ZDF eigentlich ganz gerne los wäre. Ich glaube, daß man im Strahl kotzt, wenn man sieht, was er wieder für'n Ärger bringt. Aber irgendein Medienmensch wird gesagt haben, paß mal auf, der läßt euch jung aussehen, der sorgt für Randale in den Netzwerken, der hat 'ne sehr sehr große Medienpräsenz. Laß den mal da weiterzappeln. Das ist ja auch was, was man doch wissenschaftlich sehen muß. Das große Geld verdient Lanz Abend für Abend im Hauptprogramm, und Böhmi strampelt im Off, sorgt aber für Klicks und Randale, und insofern ist das eigentlich eine perfekte Arbeitsteilung. Denn als Marxist, muß ich sagen, zählt nur eins, die Produktionsmittel in die Hand zu krie­gen. Und solang man das nicht hat, bleibt man einfach ein Tagelöhner.

Einen schönen Sonntag allen erfolgreichen Hasenjägern aka Igeln. Ick bün allhier.

Hier noch ein schickes Sonntagsrätsel für die Fans von Knobel Knifflig.

Welche außerordentlich wichtige Frage kommt in der "NSU-Akte" nicht vor? Die Auflösung gibt es seit langem im Internet.

15. September 2018

NSU: Hessische Frohnaturen auf Egotrip – Teil 5

anmerkung: schickes Video für morgen hab ich noch in den weiten des Hetznetzes gefunden
Admin: das video ist goil. aber damit hab ich probleme: arbeitskreis-n.su/blog/2014/07/03/der-letzte-donermord-in-kassel-teil-4-bouffier-belugt-den-bundestag/ schau mal seite 2 des schreibens. indirekt auch verboten
--
anmerkung: indirekt war, der Kommissar geht zum VS, setzt sich in den Verhörraum, trinkt seinen Kaffee und hält den Schnabel, ist im Hessenbericht auch so erörtert, auch das wurde diskutiert, ist aber rechtlich verboten, so war das gemeint, ab S. 114/PDF
--
Admin: sehr eigenwillige interpretation da in Hessen...
anmerkung: sie sagen, das ist Gesetz also StPO, V-Leute brauchen immer (!) Aussagegenehmigung, gibt es die nicht, auch kein Verhör, egal von wem.
--
Admin: die können viel erzählen... Bouffier hat die direkte und die indirekte befragung verboten. steht da klar so drin. indirekt heisst, der VS-mann hat nen Knopf im Ohr, wo er die Kripofragen hört und dann die fragen stellt
--
anmerkung: richtig, oder er hat die auf einem Zettel bekommen, und die Kripo trinkt immer noch Kaffee im gleichen Raum, es bleibt bei der Endeinschätzung, das war rechtlich sauber, warum, muß nicht begründet werden, da führt kein Weg rein, außer Spekulatius
--
anmerkung: ich werde mal noch einen Satz ergänzen, worum es wirklich ging, im PUA, nicht damals
--
Admin: im selben raum sitzt der kripomann, das halte ich fuer eine bescheuerte idee, es gab ja indierekte befragung durch VS schon vorher, laut akten, um temmes alibi fuer den 4. zu pruefen. (dortmund mord)
--
Admin: gefunden... seite 940, befragung VM am 3. Mai... Geheimschutzbeauftragter Hess hat die VM befragt, so hatte er das zugesagt, steht in den Akten.
--
anmerkung: ab S. 499/PDF Quellenführer macht Vernehmung, der gezielt Fragen der Polizei "transportieren" kann, wie der Transport stattfindet, steht da nicht
--
Admin: die haben da einen strohmann aufgebaut, auch der STA Dr. Wied. ist klar erkennbar. S. 948. Das ist bullshit.
---
Admin: S. 1020 nochmal derselbe Quatsch, der halbe VS stammt von der Polizei, klar können die auch Leute vernehmen, wenn sie wissen was sie fragen sollen.
--
anmerkung: ich lasse die Fragen am Ende mal offen, weil das der für Teil 5 versprochene Cliffhänger ist, Klartext erst im Teil 5
Admin: genau, und ganz zum schluss machen wir ein video. das wird toll... ;)

Somebody got murdered
Somebody's dead forever
And you're minding your own business

The Clash

Video mach ich nicht. Lieber trage ich das Geld zu einem Reiseveran­stalter, um mich selbst zu bespaßen, statt mir Kamera, Mikro und derlei Plunder für Fremdbespaßung anzuschaffen.

Vorab eine Ergänzung zum rechtlichen Teil. Ob die Hessisten mit ihrem PUA auch Ermittlungsbefugnisse hatten, so wie der PUA des Bundestages oder der Schwaben, das ließ sich nicht präzise eruieren.

Es wurden Ermittlungsbeauftragte zur Aktenprüfung (ab S. 54/PDF) eingesetzt. Laut Bericht habe sie keine eigenen Ermittlungen durchgeführt, sondern sich ausschließlich mit den für den Ausschuß beizuziehenen Akten von GBA, BKA und BfV beschäftigt. Der Nährwert war dann auch identisch gleich Null.

Der Bundestag machte Gebrauch von einem Ermittler und ließ den Jerzy Montag sonderermitteln, daß bei dem mutmaßlichen Mord an Thomas "Corelli" Richter alles sein Richtigkeit hatte. Oder fast zumindest.

Egal. Wir kommen noch einmal auf diese diffizile Problematik zurück, weil sie in der Meckerecke großen Raum einnahm. Für das Verständnis sind folgende bereits gewonnenen Erkenntnisse nötig.

1. Niemand im hessistischen PUA hatte die Absicht, den Mord an Yozgat aufzuklären. (Teil 1)
2. Bouffier durfte die Sperrerklärung bezüglich der Vernehmung von V-Leuten abgeben. (Teil 4)

Daß Bouffier es ebenfalls hätte bleiben lassen können, weil er nicht in der Pflicht war, es zu tun, steht außer Frage. Aber die Option hat er nicht gezogen. Er durfte es, hat es getan, Ende der Diskussionsveranstaltung.



Trotzdem nörgeln die Genossen was das Zeug hält, nur, um der CDU und den Grünen ans Bein zu pinkeln (S. 937/PDF).

Das katholizistische Moralgewinsel der Sozen ist an der Stelle genauso überflüssig wie das evangelistische Gejammer der Linken. Bouffier ist der christlichen Ethik verpflichtet. Die schließt im Grunde aus, sich den Regeln der Arbeiterklasse zu unterwerfen, auch wenn diese im hessischen Parlament mit den klügsten Köpfen vertreten ist, die die Arbeiter und werktätigen Bauern des hessischen Landes entbehren konnten.
Dass im Mehrheitsbericht zur Untermauerung der Rechtsansicht der Mehrheitsfraktionen auf solche aus dem Kontext gerissene Urteile zurückgegriffen wird, zeigt, dass ihre Rechtsansicht weder als „verfassungsfest" noch als „geltendes Recht" bezeichnet werden kann.
Daher ist bereits die Frage, ob für die Vernehmung der von Andreas Temme geführten V-Personen, die der Polizei bereits namentlich bekannt waren, Aussagegenehmigungen notwendig gewesen waren, umstritten.
Sie merken ihre Denkbehinderung nicht mal. Umstritten heißt eben, die einen sagen so, die anderen so ähnlich, man muß sich entscheiden und entscheidet sich so und nicht anders. Es ist immer noch das Ende der Diskussion. Wenn ich mich zwischen zwei richtigen Entscheidungsmöglichkeiten nur für eine entscheiden darf, die dann natürlich auch richtig ist, muß man Jahre später nicht darüber diskutieren, daß man sich für die andere richtige Möglichkeit hätte entscheiden müssen.

Das ist Lichtjahre von der Aufklärung eines Mordes entfernt.

Beachtenswert ist ein anderer Fakt. Wir befinden uns im Jahr 2006. Die Polizei überlegt mit dem ermittlungsführenden Staatsanwalt die Zeugenvernehmung von VMs des Verfassungsschutzes durchzuführen, auf dessen Klarnamen sie durch schnöde kriminalpolizeiliche Ermittlungen kamen.

Es werden Überlegungen angestellt, wie man das so deichselt, daß es keinem auffällt. Das ist es, was uns zu denken geben muß, denn solche Überlegungen kommen da nicht von Himmel gefallen. Das ist gängige Praxis im Polizeialltag. Kriminalpolizisten sind nun mal nicht doof, denen kann man auch nichts vormachen. Die stoßen bei Ermittlungen zu Kapitalverbrechen im Bereich der OK und des Terrorismus alle Neese lang auf die vertraulichen Kollegen von BKA, den LKAs oder Verfassungsschutz und stehen vor der schwierigen Frage, wie damit umzugehen ist. Wenn sie das Instrument der legendierten Befragung bei Kaffee, Kuchen und einer guten Zigarre ziehen, dann war das garantiert nicht das erste Mal.



Worum ging es eigentlich bei diesen Befragungen der VM (S: 946/PDF)?
„Das heißt, einmal war es sogar so weit. Ich habe ein Protokoll von einer Besprechung gelesen, beim General in Frankfurt, wo Herr Irrgang war. Da hieß es einmal, es gebe eine Aussagegenehmigung unter Auflagen, d. h. sie dürften nichts Dienstliches sagen, aber sie dürften mit uns reden, z. B. über Verhalten Temme. Das hätte uns ja schon sehr viel weiter geholfen.
Es ging um den Leumund von Temme, das Abklopfen seines Hintergrundes, ob da eventuelle Anfasser für die Vertiefung des Tatverdachtes abzugreifen sind.

Ja sicher, wären da Anfasser bei gewesen. Nach denen hat man aber nie gefragt. Zumindest nicht in den verschriftlichen Vernehmungen, um PUA auch nicht.

Wenn es eine Frage geben hätte, die sowohl den VMs als auch Temme hätte gestellt werden müssen, dann ist es die, die man auch Zschäpe nie gestellt hat.

Wissen sie, wer der Mörder (der Uwes) ist? Äh, des Yozgat. Oder, in welchem Umfeld er zu suchen ist.



Um es kurz zu machen. Das ganzen Hickhack mit indirekter Befragung, legendierter Vernehmung blablabla und die Sperrverfügung von Bouffier macht nur in einem einzigen aller denkbaren Fälle Sinn. Es geht um Mörderschutz zum Wohl des Landes.
Falls Wohl des Landes über Interesse an Mordaufklärung steht, "dann ist das halt so".
Mit der Sperrverfügung wurde verhindert, daß genau diese Frage gestellt wird. Das war rechtens. Ob richtig, sei dahingestellt.

Die verbeamteten Zeugen wollen ja helfen, so gut es ihre Aussagegenehmigung zuläßt und gehen manchmal bis an den Rand des eigentlich Verbotenen. Aber gegen Abgeordnete, die ihre ideologischen Vorurteile als einzige schlußendliche Wahrheit durchboxen wollen müssen, haben sie keine Chance. Ideologie schlägt Kriminalistik immer dann, wenn es auf einen Clash zwischen Politik und Kriminalermittlern hinausläuft.

Es ist nicht ohne, daß genau diese Aussage von Staatsanwalt Schreiber im Bericht fehlt. Sie erklärt nämlich alles. Schreiber taucht ausschließlich als Fußnote in der Meckerecke der Linken auf S. 1177 auf.
„Regelmäßig werden diese Sperrerklärungen, wenn sie denn abgegeben werden, sehr, sehr ausführlich begründet. Sie werden dann auch regelmäßig von den Staatsanwaltschaften und von den Gerichten akzeptiert, wenn sie denn ausführlich begründet sind."
Das sagt auch alles. Über linke Selektion. Sperrverfügungen bedürfen keiner Begründung.

Einmal mehr zeigt sich, daß wir von Abgeordneten nach Strich und Faden verarscht werden, indem man uns die Wortprotokolle der öffentlichen Zeugenvernehmungen vorenthält und diese als Herrschaftswissen behandelt. Bisher haben sich nur die Verantwortlichen des Bundestages ritterlich verhalten. Die haben die Wortprotokolle zeitnah zum Abschlußbericht publiziert.

8. September 2018

NSU: Hessische Frohnaturen auf Egotrip – Teil 4


Nach Bekanntwerden des NSU, als @nsuwatch @apabiz @aida_archiv @AntifaInfoBlatt usw. Journalisten und Öffentlichkeit die militante Naziszene erklärt haben, hatte ich ja kurz Hoffnung auf ein Ende dieses pauschalen Antifa-Bashings. Tja.
Nixda von wegen Ende des Antifa-Bashings. Weiter geht es mit unserem garstigen Hessismus. Heute lautet das Antifabashingthema:

42

Douglas Adams



In Teil 3 hatten wir mit Thema Mord an Yozgat abgeschlossen. Aus Gründen der politischen Opportunität haben Abgeordnete deutscher Parlamente beschlossen, daß Böhnhardt und Mundlos die Mörder waren, um einige Jahre später mitzuteilen, daß sie es aus kriminologischen Erwägungen heraus nicht gewesen sind. Trotz akribischer Suche in den Akten und pingeligst genauer Verhöre der Zeugen wurde in hessischen Landstrichen kein NSU gefunden. Es gab keinen NSU, nirgends.

Nun lesen wir in einem hessistischem Ramschblatt, daß NSU-Watch nicht locker sein kann. Das ist eine Binse, die man nicht extra hätte mitteilen müssen. Im Grunde heißt das nichts weiter, als daß die Truppe weiter rumningeln möchte, damit sich jemand findet, der sie mit Spendengeldern pampert, weil sie zum Arbeiten zu blöd sind. Zum Denken sowieso.



Hanvoi hat ein Interview gemacht, weil das leicht verdientes Geld ist und dem Anspruch der Zeitung, Grundschulniveau auf Klassenstufe 4 zu bieten, gerecht wird.
NSU-Watch Hessen hat seit 2015 die Sitzungen des NSU-Untersuchungsausschusses in Wiesbaden beobachtet. Im Interview spricht Pressesprecherin Sarah Müller über ihre Eindrücke.
Man muß es sich auf der Zunge zergehen lassen, was die beiden Kampfdroher der Antifa, äh -drohnen, auf das Volk niederprasseln lassen. Eindrücke. Aus längst vergangenen Ausschußsitzungen. Zu mehr sind die beiden Schöngeister deutscher Schmierfinkerei nicht fähig. Es kommt aber noch besser.

Sarah Müller ist die Pressesprecherin von NSU-W-H. Sie ist Pressesprecherin. Das ist sowas wie Seibert. Und sie will ihre Eindrücke schildern.

Das hat ungefähr den Gehalt: Die Anmerkung, Pressesprecher und Vorstandsmitglied des AK NSU, schildert in einem Interview mit Fatalist seine Eindrücke von Aktenstaub.

Das, was Hanvoi und Müller da veranstalten ist propagandistischer Antifainzest. Da kommt dann natürlich auch raus, was bei Inzest rauskommen muß, ein ideologischer Balg übelster Sorte.

Unfaßbar. Da liegt ein fast 1.300 Seiten langer Abschlußbericht vor, den es zu sezieren gilt, und die schwätzen über Eindrücke von früher.

Widmen wir uns noch kurz der ersten Frage, ehe das Thema des heutigen Blogposts abgehandelt wird.
Wie haben Sie die Arbeit des Gremiums erlebt?

Es war sehr schade, dass die Parteien mehr damit beschäftigt waren, gegeneinander zu arbeiten, als miteinander zu arbeiten – im Unterschied etwa zum Ausschuss im Bundestag, wo auch CDU und Linkspartei es geschafft haben, eine gemeinsame Stoßrichtung zu finden. Es ging sehr viel um die Involviertheit von Volker Bouffier, und nach unserem Eindruck ist die Aufklärung des Mordes an Halit Yozgat manchmal in den Hintergrund getreten. Bei vielen Zeugen, bei denen das notwendig gewesen wäre, ist es den Abgeordneten leider nicht ausreichend gelungen, sie unter Druck zu setzen – etwa bei Verfassungsschützern oder Polizisten und besonders bei den Nazizeugen.
Immer wieder gerne behauptet, aber trotzdem gelogen, Parlamentarische Untersuchungsausschüsse sind die schärfste Waffe der Opposition. Nein, sind sie nicht. PUAs sind nichts weiter als Instrumente des politischen Kampfes um die Deutungshoheit zu bestimmten Ereignissen. War nie anders, bisher jedenfalls, und wird auch nie anders sein. Es sind Instrumente im Wahrheitssystem des Gesetzgebers und der Regierung. Das gegeneinander arbeiten ist somit nicht schade, sondern das einzige Wesensmerkmal solcher Ausschüsse. Ein PUA ist ausschließlich und nur Ausdruck des Kampfes der Regierung gegen die Opposition und/oder vice versa.

Insofern gab es auch keinen Unterschied zwischen dem hessischen und jenem PUA im Reichstag.

Mit der Involviertheit des Volker Bouffier beschäftigen wir uns weiter unten. Und was die Mordaufklärung betrifft, die angeblich in den Hintergrund trat, ab und zu, die fand nicht statt, denn das war kein Untersuchungsgegenstand. Insofern hatte die gute Sarah wenigstens eine Heimsuchung.

... es ist immer noch ungeklärt, wer Halit Yozgat erschossen hat, warum und wie gerade er ausgewählt wurde.

Sarah Müller

Auf welcher rechtlichen Grundlage viele Zeugen unter ausreichenden Druck gesetzt werden müssen, erschließt sich nicht, denn das wird tapfer verschwiegen. Womöglich gibt es dafür ein Geheimgesetz, das nur die Auserwählten kennen. Im Abschlußbericht jedenfalls wird der ausreichende Druck auf Zeugen zur Erzielung genehmer Aussagen oder Förderung der Aussagebereitschaft streng geheimgehalten. Er kommt darin nur in Bezug auf Nazis vor, und das auch eher allgemein, nicht auf die Zeugen bezogen.

Das, was die beiden Antifahohlkörper anbieten, ist indiskutabel. Inhaltlich haben sie nichts zu bieten, also jammern und wehklagen sie.

Die lange Vorrede war nötig, weil der folgende Inhalt erfreulicherweise sehr knapp gehalten werden kann. Es geht um die zwielichtige Gestalt Bouffier (Sambian Kasbah) und dessen Involviertheit (Sarah Müller). Was damit gemeint ist, bleibt ungenannt. Daher dürfen wir uns was aussuchen. Wir nehmen die Nummer 7. Das ist die Weigerung Bouffiers, der Polizei eine Zeugenvernehmung von Temmes V-Leuten zu gestatten.

Damit sind wir bei einem, nein, nicht inhaltlichen, sondern einzig und allein rechtlichen Problem. Die Frage, mit der sich der Ausschuß sehr ausführlich beschäftigt hat war sehr einfach. Durfte Bouffier das, oder durfte er nicht? (S. 479/PDF)
Am 5. Oktober 2006 lehnte der damalige Innenminister Bouffier den Antrag der Staatsanwaltschaft Kassel vom 13. Juli 2006 auf Erteilung von Aussagegenehmigungen für die von Temme geführten Quellen ab. Die Folge dieser sogenannten Sperrerklärung war, dass die Quellen nicht von der Polizei förmlich vernommen werden konnten. Stattdessen wurden sie durch Mitarbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz befragt.
Der Ausschuss hat sich im Einzelnen mit dem Zustandekommen der Entscheidung des damaligen Innenministers und der ihr zu Grunde liegenden Abwägung zwischen Aufklärungs- und Geheimhaltungsinteresse beschäftigt. Weil eine Sperrerklärung eine rechtlich gebundene Entscheidung ist und keine Entscheidung nach politischer Opportunität, wird zunächst eine Übersicht über den gesetzlichen Rahmen vorangestellt, in dem sich der damalige Entscheidungsprozess abspielte.
Das kann sich jeder im Abschlußbericht selber reinziehen. Das wurde sehr ausführlich dargelegt. Wichtig für das Verständnis ist noch diese Aussage (S 484/PDF).
Obwohl V-Leute keine Beamten sind, bedürfen auch sie einer Aussagegenehmigung. Dies ist, damals wie heute, geltendes Recht.



Die Polizei hatte alle V-Männer Temmes mit Klarnamen ermittelt. Der Leitende Kriminaldirektor Hoffman sagte als Zeuge aus (S 487/PDF).
„Wir hatten im Prinzip mit unseren eigenen Mitteln die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, die VMs, enttarnt. Wir hatten die Personalien, wir wussten, wer es ist. Wir hätten schlechterdings hergehen können, hätten uns die geholt, hätten sie auf den Vernehmungsstuhl gesetzt und hätten sie vernommen. Am Ende wäre es so gewesen, dass die Aussagen aufgrund einer fehlenden Aussagegenehmigung nicht verwertbar gewesen wären."
Dazu stellte der Ausschuß klar (S. 486/PDF):
Der Umstand, dass auch V-Leute der für Beamte geltenden Schweigepflicht unterliegen, hatte zwingend zur Folge, dass die Polizei die von Temme geführten Quellen nicht zum Zwecke der Vernehmung vorladen durfte, ohne vorher eine Aussagegenehmigung einzuholen.
Die Schlußfolgerung ist eindeutig. Alles richtig gemacht (S. 487/PDF).
Indem die Ermittlungsbehörden sich um die Erteilung einer Aussagegenehmigung bemühten, anstatt die V-Leute eigenmächtig zu vernehmen, haben sie sich also im Einklang mit dem geltenden Recht verhalten.
Diesbezüglich noch eine kleine Anekdote am Rande.
Am 28. August 2006 übersandte die Staatsanwaltschaft Kassel dem Landesamt für Verfassungsschutz per Telefax einen Vermerk der MK Cafe vom 18. August 2006 mit den Klarnamen aller V-Leute, für die Aussagegenehmigungen erbeten werden, sowie der Bedeutung der einzelnen V-Leute für die Ermittlungen im Fall Temme nebst einem Begleitschreiben.

Das Schreiben datiert vom 25. August 2006 und wurde vom Leiter der Staatsanwaltschaft Kassel, LOStA Stephan W., unterzeichnet. Thematisiert wird darin die Bedeutung von sieben V-Leuten des Hessischen Landesamts für Verfassungsschutz. Im einzelnen handelte es sich um die von Temme geführten V-Leute mit den internen Bezeichnungen VM 6616, VM 6625, GP 389, VM 650, VM 6623 und VM 631 sowie die von Temme vertretungsweise betreute V-Person VM 340.

Unmittelbar davor, am 22. August 2006, war LOStA Stephan W. auf Bitte des damaligen Staatssekretärs des Justizministeriums durch den Generalstaatsanwalt Anders gebeten worden, dafür Sorge zu tragen, dass die Quellen nicht „verbrannt" werden. Einen entsprechenden Schutz habe LOStA W. dem Generalstaatsanwalt, Herrn Anders, zugesagt.
Es gab keine Geheimnisse für die Kriminalpolizei. Man kann gut ausgebildeten und erfahrenen Kriminalpolizisten nun mal nichts vormachen. Sie kriegen es eh raus.

(S. 541/PDF)
Der Ausschuss hat weiter mehrere Zeugen zur Reaktion der Ermittler auf die Erteilung der Aussagegenehmigung befragt. Sie haben ausgesagt, dass die Entscheidung des Innenministers nicht überraschend gewesen sei.

Gegen die Entscheidung und ihre Begründung habe auch niemand remonstriert.
(S. 540/PDF)
Die im Ausschuss vernommenen Zeuginnen und Zeugen haben aus ihrer Sicht die Entscheidung des Innenministers ganz überwiegend als richtig oder zumindest vertretbar bewertet.
Die exakte Begründung für das Vorgehen Bouffiers kann ab S. 491/PDF nachgelesen werden. Wichtig ist nur eine einzige Aussage.
Die Entscheidung über die Erteilung einer Aussagegenehmigung ist nicht politischer, sondern rechtlicher Natur.
Durfte Bouffier der Polizei die Vernehmung der V-Leute versagen?

Die Antwortet lautet 42. Er durfte. (S. 490/PDF bzw. 496/PDF)
Innenminister Bouffier war berechtigt, wenn auch nicht verpflichtet, die Entscheidung persönlich zu treffen

Innenminister Bouffier hat die Sperrerklärung unter „Behördenleitervorbehalt" gestellt

Keine gesetzliche Pflicht zur Begründung der Sperrerklärung gegenüber der Staatsanwaltschaft
Damit erübrigt sich jede weitere Diskussion. Das ganze katholische Gewinsel und Geseier nebst 17 Geboten, wie Bouffier hätte handeln müssen tun, ginge es nach den moralischen Grundsätzen hessistischer Bestmenschen, hätte man sich zugunsten eines versierten Anwaltes sparen können. Er rechtlich sauber gehandelt. Fertig.

Er hat es deswegen gemacht, weil sonst die islamischen V-Leute verbrannt worden wären, da deren Klarnamen in den Akten der Polizei und Staatsanwaltschaft Verfahrensbestandteil geworden wären, möglicher­weise bis vor Gericht. Es ging nie um Nazis. Es ging nie um Gärtner. Es ging immer nur um islamische Gefährder. Und den Grauen Wolf, den islamischen Nazi.

Worum ging es wirklich im rechtlichen Teil des Berichtes, der sich vorrangig um die Sperrerklärung von Bouffier drehte? Die Abgeordneten der Regierungskoalition und all deren Mitarbeiter hatten die Aufgabe, den nunmehrigen Ministerpräsidenten des Landes rauszuhauen, ihn aus der Schußlinie zu nehmen, völlig unabhängig von den Vorgängen 2006ff. Es geht bei einem PUA vorrangig immer um das Hier und heute, kostümiert als Vergangenheit. Bouffier hatte sich womöglich angreifbar gemacht. Da mußte eine Mauer errichtet werden, damit er Ministerpräsident Hessens bleiben kann.

Womöglich ging es auch noch um etwas ganz anderes. Um ein Analogon zum Fronteinsatz von PD Menzel, der den Kampf gegen Rechts höchst­persönlich und unter großer Gefahr im Angesicht zweier Leichen leitete. Bouffier hätte sich nicht aus dem Fenster lehnen müssen. Ein Abteilungs­leiter des HLfV hätte auch gereicht. Oder die Behördenleitung. Bouffier hat die Sperrerklärung aber unter Ministervorbehalt gestellt. Warum war Menzel ohne Not an der Front. Warum sperrt Bouffier ohne Not die Vernehmung der V-Leute?

Ende Teil 4