23. Juni 2015

NSU: Ist Beate Zschäpe unschuldig?


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Die drei Anwälte kündigten nun an, sollte ich meine Strategie ändern wollen und eine Aussage zu einzelnen Vorwürfen machen, so würden sie mit mir "einen Antrag" an den Vorsitzenden abstimmen, ihre Bestellung aufzuheben.

Da ich mich durchaus mit dem Gedanken beschäftige, etwas auszusagen, ist eine weitere Zusammenarbeit unmöglich.

Ich fühle mich geradezu erpresst.

München den 18.06.2015

Mit freundlichen Grüßen
Beate Zschäpe



Vielleicht aber auch nicht.

Christian Bommarius lehnt sich weit aus dem Fenster der Staatsmedien, auch wenn er gehörig Bullshit zu fabulieren weiß, um den es ausnahms­weise mal nicht gehen soll.

Beate Zschäpe will im NSU-Prozess mit ihrer Strategie brechen und vielleicht „etwas“ aussagen.

Na ja, nichts genaues weiß man eben nicht, aber drum herum dichten die Staatsdichter wundervolle Staatsgedichte.

Viel wichtiger ist die Aussage, die nach der Anerkenntnis, daß es keine Beweise für eine Beteiligung von Böhnhardt und Mundlos am Mordan­schlag in Heilbronn gab und gibt, die zweitwichtigste, die es in ein deut­sches Hauptstrommedium geschafft hat, abgesehen von Diemers Dro­hung, den Prozeß jederzeit platzen lassen zu können, wenn es ihm nicht paßt.

Es ist nicht erwiesen, dass Beate Zschäpe die ihr zur Last gelegten Morde tatsächlich begangen hat ...

Der Rest des Kommentars ist, wie bereits angedeutet, Quark oder schlimmstenfalls Denunziation.

Ein Angeklagter im Strafverfahren darf jederzeit seinen Verteidiger ableh­nen, kritisieren oder deren Abberufung fordern, ganz nach Belieben.

Ein Angeklagter im Strafverfahren darf jederzeit mit oder ohne Angabe von Gründen, nach oder ohne Absprache mit der Verteidigung aussagen. Auch da sind ihm keine Schranken auferlegt.

Schlußendlich darf jeder Angeklagte und / oder dessen Verteidigung tak­tieren, daß die Schwarte kracht. Machen Ankläger und Richter ja auch. Außerdem kann dieses Taktieren darüber entscheiden, ob man gehängt oder erschossen wird. Das ist ein für den Angeklagten nicht unwesent­licher Unterschied, wie wir finden.

Bommarius nennt es Erpressung, wenn Zschäpe die von Götzl zugeteilten Pflichtverteidiger ablehnt. Bei der alternden Diva der Weißbierreportagen aus dem königlich bayerischem Amtsgericht heißt das unredliche Taktik.

Wer stinknormale Sachverhalte in den Ruch eines weiteren Verbrechens, das dem NSU anzulasten ist, stellt, der ist nichts weiter als ein Propa­gan­da­verbrecher.