SPIEGEL ONLINE - 29. Dezember 2006, 20:20
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GERICHTSENTSCHEID
Hartz-IV-Nachbarn können Grund für Mietminderung sein
Nach der OLG-Entscheidung ist in dem aktuellen Fall eine um 15 Prozent geminderte Miete angemessen. Zur Begründung hieß es, "dass sich unter den Besuchern der Hartz-IV-Abteilung, der Suchtberatungsstelle und der Schuldnerberatung ein überdurchschnittlicher Anteil von sozial auffällig gewordenen Personen befindet".