SPON verbreitet wieder mal eine dreiste Lüge.
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Finanzämter, Sozialämter, Arbeitsagenturen und Bafög-Stellen Zugriff auf die Daten aller Konten und Depots bei Banken und Sparkassen. Eine Kontenabfrage erfolgt aber erst, wenn ein Bürger Zweifel an Angaben in seiner Steuererklärung nicht ausräumen kann. Dabei geht es zunächst nur um Stammdaten wie Name, Geburtsdatum oder Adresse.
Die Kontenabfrage ist erstens eine Regelabfrage, zweitens wird der oder die Betroffene nicht darüber informiert und drittens schikaniert, wenn es einem Amtsinhaber in den Kram paßt.