24. Juli 2008
Respekt für Nazi
Ei der Daus, da schleudert eine Staatsanwältin ihren Respekt vor einem Nazi in den Verhandlungssaal und schon kriegen die Lichterkettenträger das Fracksausen wie der pawlowsche Hund das Sabbern.
Könnte man meinen, wenn man diese schwammige Meldung liest.
Der Tagesspiegel hatte diese Respektlosigkeit ins Licht der Lichterkette gezerrt und gleich eimerweise Moralin verarbeitet. Da geht die Rede von "zweifelhaftes Plädoyer", "empörte" Reaktion, "kein Verständnis" für die Äußerung.
Werde ich beim Landfunk noch im Unklaren darüber gelassen, um welchen Respekt es eigentlich geht, so kann man es dem Tagesspiegel schon entnehmen:
Die Oberstaatsanwältin bestätigte dem Tagesspiegel, im Plädoyer von „Respekt“ für den Angeklagten gesprochen zu haben. Denn es sei „bemerkenswert“, dass Mahler dafür kämpfe, einen Richter zu finden, der die Auffassung teilt, der Paragraf 86a Strafgesetzbuch sei verfassungswidrig.
Die Oberstaatsanwältin betonte jedoch, sie habe in ihrem Plädoyer Mahlers Ideologie als absolut verwerflich bezeichnet.
Mahler ist zwar doof, weil Nazi, aber nicht blöd. Und nur weil Mahler sagt, dieser Paragraf ist verfassungsfeindlich, dafür läßt er sich gerne mal verknacken, ist das ja noch nicht falsch oder verwerflich.
Mein Respekt gilt der mutigen Staatsanwältin.
Übrigens ist Rautenberg eine Pfeife und feige. Man könnte auch sagen, er hat ein gesinnungspolitisches Berufsverbot verhängt.
Die ganze Aktion ist nicht ohne Ironie, denn erstens ist die Staatsanwältin eine Frau und zweitens war sie Leiterin der Abteilung für politisch motivierte Straftaten.