heise online 20.11.2008 14:03
OLG München bestätigt Link-Verbot gegen Heise
Nach dem Landgericht hat nun auch das Oberlandesgericht München mit Urteil vom 23. Oktober 2008 seine zunächst im Eilverfahren ergangene Entscheidung im Streit des Heise Zeitschriften Verlags gegen verschiedene Unternehmen der Musikindustrie bestätigt (Az. 29 U 5697/07). Danach bleibt es dem Verlag verboten, im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über Kopierschutzsoftware einen Link auf die Webpräsenz des Unternehmens Slysoft zu setzen.
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Das bedeutet wohl, daß man lieber nicht auf www.slysoft.com verlinkt.