Daß im deutschen Rechtsstaat nicht alles rechtens ist, weiß jeder, der schon mal mit Gerichten und Anwälten zu tun hatte.
Zumwinkel, kurz vor seiner Hinrichtung nur knapp der Katastrophe einer langjährigen Haftstrafe entkommen, weil ein Richter so viel zu tun hatte, so daß das haftwürdige Pamphlet leider 12 Stunden zu spät unterschriftlich gesegnet wurde, Zumwinkel hatte also Schwein und rutschte mit seinen verbrecherisch dem Staat vorenthaltenen Steuern unter die Bagatellgrenze von 1 Mio. Euro. Und somit in einen Freispruch zweiter Klasse hinein.
Als Staatsbürger könnte man sich sagen, sowas passiert. Man könnte aber auch sein jahrelang mühevoll erworbenes verschwörungstheoretisches Faktenwissen auf den Sachverhalt anwenden. Leider käme wieder nur ein unterdurchschnittlich langweiliges Tatortdrehbuch heraus.
Aber was die Großen können, können auch die Kleinen, sagte sich ein karrieregeiler Richter in Berlin, verurteilte einen Bundestagsabgeordneten zu 200 Euro Strafgeld, weil dieser während seiner Anwesenheitspflicht an seinem Dienstort, vor dem Reichstag, in Form von Spruchbändern seine Meinung kund tat.
Damit ist der Fall erledigt, denn er liegt deutlich unterhalb der staatsanwaltlich beantragten 600 Euro. Diese hätten allerdings eine Berufung ermöglicht, was bei 200 Euro nun nicht mehr so einfach ist.
Sowas passiert. Ein Schelm, wer fieses dabei denkt.