Herr Tauss schrieb am 02.08. an den Präsidenten der EU-Kommission Barroso und wortgleich an die für Fragen der Informationsgesellschaft zuständige Kommissarin Reding.
Mit dieser Regelung werden die deutschen Zugangsvermittler (Internet- Provider) gesetzlich zur Errichtung einer technischen Zensur-Infrastruktur verpflichtet, mit der beliebig Inhalte im Internet gesperrt werden können.
Mit dem Zensurgesetz ist, momentan jedenfalls, keinesfalls die Verpflichtung auf eine Infrastruktur verbunden, mit der beliebige Inhalte gesperrt werden können.
Mit der gegenwärtig präferierten technischen Lösung wird überhaupt nichts gesperrt. Das sind Sperren für Dumme, die nicht wissen, wie man am PC den Eintrag für DNS-Server ändert.
Alle momentan bekannten Informationen besagen, daß es z.Z. nur ein Abgreifen der DNS-Abfragen und deren Umbiegung auf Stoppseiten geht. Mit Sperren hat das überhaupt nichts zu tun. Es gilt abzuwarten, welche weiteren technischen Verfahren geleakt werden. Dann schauen wir noch einmal genauer drauf, was gesperrt werden kann.
Siehe dazu auch: SPD fördert Kinderpornographie.