Widerwort: Ich bin nicht im Krieg mit Rußland
15. August 2009
ein bißchen verfassungsfeindlich ist erlaubt
Der BGH hat seine bisherige und knallharte
Rechtsprechung
bezüglich der Wahrnehmung oder Verletzung verfassungsmäßiger Rechte etwas gelockert.
Ein bißchen verfassungsfeindlich ist nun erlaubt. Wenn man dies in Diensten des Staates erledigt.
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