15. August 2009

ein bißchen verfassungsfeindlich ist erlaubt

Der BGH hat seine bisherige und knallharte Rechtsprechung bezüglich der Wahrnehmung oder Verletzung verfassungsmäßiger Rechte etwas gelockert.

Ein bißchen verfassungsfeindlich ist nun erlaubt. Wenn man dies in Diensten des Staates erledigt.