7. April 2010

frisch eingetroffen vom lawblog

Karlsruhe stärkt Meinungsfreiheit

Eine Äußerung ist nicht schon deshalb unzulässig, weil das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen das öffentliche Interesse an der Äußerung bzw. Berichterstattung überwiegt. Diese eingefahrene Betrachtung einiger Pressekammern in Deutschland hält das Bundesverfassungsgericht für unzulässig.

In einer heute veröffentlichten Entscheidung stellen die Verfassungsrichter klar, dass die Meinungsfreiheit nicht an ein öffentliches Interesse geknüpft ist...

...Die Äußerung wahrer Tatsachen, zumal solcher aus dem Bereich der Sozialsphäre, müsse regelmäßig hingenommen werden.

Daran werden einige Gerichte zu knabbern haben.


Woran erinnert mich das eigentlich?