Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Versammlungsrecht und die Freiheit der Meinungsäußerung verteidigt und den Moralsabberern mit einem wegweisenden Urteil eins aufs Maul gehauen.
Ein einziges Urteil, das in den Holzmedien je nach Gustus ausgelegt wird.
Bild meint, es sei eine Mieturteil.
Für den Tagesspiegel ging es um Versammlungen in Rathäusern.
Und der Landfunk sieht einen Bezirk als Beklagten an.
Alle drei liegen mit ihren Anreißern meilenweit neben der Spur.
Deswegen noch einmal zur Widerholung.
Solange die NPD nicht verboten ist, darf sie ihre Meinung frei äußern.
Sehr schön. Jetzt bleibt nur die Frage offen, ob die NPD verboten werden muß.
Also stelle ich sie jetzt in den Internetraum, die Frage.
Muß die NPD verboten werden?