4. September 2010

Bundesverfassungsgericht verteidigt Versammelrecht



Bedarf ja eigentlich keiner besonderen Erwähnung, weil

Artikel 8 (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

Es scheint aber, daß das nicht allzuviele Menschen wissen.
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Ergänzend lese ich gerade

Bei Ausschreitungen von Gegendemonstranten gab es mehr als hundert Festnahmen.

In der Nähe des Bahnhofs gab es laut Polizei nach Sachbeschädigungen Auseinandersetzungen mit linksextremen Gewalttätern.


Das waren dann eben friedliche Sachbeschädigungen.