6. Oktober 2010

Klamottenladenmietgesetz verabschiedet

Der Bundesgerichtshof hat heute das Klamottenladenmietgesetz in Kraft gesetzt.

Ladenbetreiber, die Lumpen als Bekleidung anbieten, müssen ihre Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages über das umstrittene Sortiment informieren. Andernfalls könne dies als arglistige Täuschung gewertet werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch veröffentlichten schriftlichen Urteil in Karlsruhe (Az.: XII ZR 192/08).

Da fallen mir auf Anhieb etliche Ideen ein, wie dieses sensationelle Gesetz auch auf andere verkäufliche Dienste angewendet werden kann, um so die Lebensqualität der Deutschen erheblich zu steigern.

Angenommen, Mann will in den Puff. Dann muß die Dame erst mal sozusagen also ... Na ja, sie sollte etwas vorweisen, daß Mann sich von der Qualität der Ware visuell überzeugen kann. Dann kann sie den Gast ja für 'ne Stunde mieten.