10. Oktober 2010

Vorratsdatenspeicherung heißt jetzt Daten-Mindestspeicherfrist

Das Bundesformulieramt teilt mit:

Ab sofort ist einheitlich von einer Daten-Mindestspeicherfrist zu reden und zu schreiben. Das Wort Vorratsdatenspeicherung, insbesondere im Zusammenhang mit Schnüffelstaat, ist nicht mehr zu verwenden.

Wie arm wäre die deutsche Sprache ohne deutsche Sprachpolizei: Aus der Vorratsdatenspeicherung ist die Daten-Mindestspeicherfrist geworden, mit der ausgeloggte Terrorfahnder unverzüglich eine brandgefährliche Sicherheitslücke schließen wollen können.

Hal Faber mal wieder, der uns dieses formulatorische Schmuckstück präsentierte.