24. Februar 2011

ich bin immer auf's Neue beeindruckt

wenn sich das alte Soziologen-Axiom im richtigen Leben bewährt. Der prozentuale Anteil der Dummen ist in jeder soziologischen Stichprobe gleich.

Heute: deutsche Richter zu Fernsehgeräten bei Erstausstattung einer Wohnung dem Anspruchsniveau von Peter Hartz genügend.

Zur Erstausstattung gehörten „wohnraumbezogene Gegenstände, die für eine geordnete Haushaltsführung und ein an den herrschenden Lebensgewohnheiten orientiertes Wohnen” erforderlich seien. Ein Fernseher zähle nicht dazu.

Fernsehen ist in der Bundesrepublik keine herrschende Lebensgewohnheit? Bei mir schon, aber ich bin nicht so bekloppt, meine Sonderstellung auf das gesamte Land zu interpolieren.

Andererseits, ich kann nicht verhehlen, daß man dem Urteil auch positive Seiten abgewinnen kann, zeugt es doch davon, wie ernst ein hohes deutsches Gericht die Fürsorgepflicht für Schutzbefohlene nimmt, indem es diese vor Verdummung durch das Staatsfernsehen schützt. Das nenne ich couragiert, sich so offen gegen den staatlichen Auftrag der Fernsehsender zu positionieren.