11. Februar 2011

Verfassungfeinde dürfen weitermachen

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Verfassungsfeinden im Deutschen Bundestag aufgetragen, zum 1. Januar 2011 eine verfassungskonforme Gesetzgebung zu Hartz-IV in Kraft zu setzen.

Wir haben 11, den Tag im Februar, doch bisher hat sich nichts getan. Die Verfassungsfeinde dürfen weiterhin und ungestraft ihren verfsasungsfeindlichen Bestrebungen nachgehen.