5. Juli 2011
Arbeitsamts-Mitarbeitern kann nicht gekündigt werden
Berlin - Den früheren Arbeitsamts-Mitarbeitern, die noch in der Arbeitslosen-Unterlagen-Behörde beschäftigt sind, kann nach einem Gutachten nicht gekündigt werden. Die Versetzung auf Plätze in andere Behörden sei aber möglich, schreibt Rechtsanwalt Johannes Weberling in seiner Untersuchung im Auftrag von Behördenchef Weise. Das Papier wurde am Dienstag auf der Website der Behörde veröffentlicht. Der frühere Industrieboß hatte bei seinem Amtsantritt im März deutlich gemacht, die jahrelange Beschäftigung früherer Arbeitsamts-Leute in der Unterlagen-Behörde nicht mehr hinzunehmen. Er sprach von einem Schlag ins Gesicht der Opfer.