Die Volksbörsenzeitung fragt beunruhigt an
Börsen-Crash durch Tippfehler?
Jein, antworte ich da drauf.
Horror-Cocktail löst Börsen-Crash aus
Da hat wohl jemand, uups, ein Schlückchen zu viel getrunken und mit zittrigen Händen, die Ordres eingetippt. Insofern ist erstzitiertes Blatt wie immer sehr oberflächlich in seiner Erklärung der Weltenläufte, zweiteres rührt am Eingemachten, ohne die Konsequenzen weiter auszuleuchten. Zusammenfassend heißt das wohl, daß Alkohol am Arbeitsplatz aus gutem Grunde verboten ist. Nur bei einigen an der Börse wäre es erlaubt, jenen, die momentan Grund zum Feiern haben.