6. August 2011

geheime Ermächtigungszentrale

Der GEZ wurde ein Ermächtigungsparagraph übergeholfen, im Entwurf des Rundfunkänderungsstaatsvertrages.

§9
Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung

(1) ... Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen. Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften kann die Auskunft auch vom Verwalter verlangt werden... Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.


Via Staatsrundfunk sollen die vermieter ihre Mieter ausspionieren. Das ist ein starkes Stück.

In Berlin haben die Linken dieses Schnüffel- und Ermächtigunsggesetz bereits durchgewunken. Im September sind Wahlen. Da gibt es die Quittung. Zumindest meinerseits. Schnüffler und Leute, die Ermächtigungsgesetze verabschieden, sind für mich nicht wählbar. In Mecklenburg sind ja im Herbst auch Wahlen. Eine gute Chance, jenen, die ein Mandat erhieschen wollen, die Meinung zu geigen und ihnen das Mandat zu vergeigen.

Btw. Lest ich den Vertragsentwurf mal durch und versucht rauszukriegen, was im Ergebnis des Vertrages als staatliche Datenbank entstehen wird. Da gruselt einen vor.