20. September 2011

neues Jugendschutzgesetz in Arbeit

Alles, wirklich alles, was dem heranwachsenden, höchst verunsicherten und sich tastend ins wirkliche Leben quälende Jungvolk schädigen könnte, ihrer sittlichen reifung abträglich ist, bleibende Wunden in den noch jungen Seelen hinterläßt, all das gehört auf den Prüfstand und muß gegebenenfalls nachgebessert werden. Schließlich wollen wir doch alle, daß die Jugend von heute in behüteteren und deutlich besseren Verhältnissen aufwächst, als sie uns selbst dereinst gegeben waren.

Nun haben die Grünen einen neuerlichen Vorstoß unternommen, das Jugenschutzgesetz den Gegebenheiten und Erfordernissen der Zeit anzupassen. Da Rauchen in Kürze obsolet oder gänzlich verboten wird, werde geprüft, ob für Jugendliche bis 18 Jahre ein Raucheranschauverbot per Gesetz verordnet werden könne, ähnlich dem Verbot, Pornofilme anschauen zu dürfen. Rauchen schädige die jugendliche Seele, die Körper der zarten Gestalten sowieso, dann müsse in Analogie zum Pornoverbot auch angedacht werden, Jugendlichen das Anschauen von Rauchern gesetzlich zu verbieten.

Wie dies praktisch umgesetzt werden kann, darüber werde noch gestritten, heißt es in entsprechenden Verlautbarungen, damit das reale Leben dem fiktiven Szenario angepaßt werden könne.