11. Januar 2012

bessere U-Haftbedingungen in Deutschland gefordert

Na das ging ja schnell. Kurz nachdem offenbar wurde, daß in deutschen Haftzellen nächtens noch Licht brennt, weil ein bißchen Foltern erlaubt ist, hat sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dieses kleinen Makels in der ansonsten vorbildlichen Verwahrung gerichtlich nicht verurteilter Staatsbürger angenommen und ein markig Zeichen gesetzt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Deutschland verpflichtet, Maßnahmen zur Verringerung der Zahl der Unter­su­chungs­ge­fang­enen und zur Verbesserung von deren Haftbedingungen zu konzipieren.