27. Januar 2012

das Elend der englischen Fotografie

Darauf hatte ich gewartet, denn ich habe noch zwei weitere äußerst lesenswerte Artikel von Hadmut Danisch in meiner Sammlung.

Hatten wir heute Vormittag den Aspekt mangelhafter Computer-Werkzeuge zur Manipulation von Fotos, so geht es nun ans Eingemachte, das Urheberrecht. Heise meldet vollkommen falsch, aber richtig:

Urteil: Ähnliche Fotoidee verletzt Urheberrecht

Das führt zu einer weiteren Meldung der Hannoveraner

Urteil: Wie das Bild eines roten Busses das Urheberrecht verletzt

und einer persönlichen Meinung.

Photoshop-Manipulationen machen aus einem Foto ein geistiges Konzept

Stoff zum nachdenken allemal. Ich selber habe ja schon Zweifel, ob das Original des Fotos den Schutz des Urheberrechts, nach deutscher Lesart, genießt. Sicher, es hat einen Urheber, daran ist nicht zu zweifeln. Doch es mangelt dem Foto schlichtweg an Schöpfungshöhe. Es ist banal. Geknipst. Aber das verstehen Juristen nicht, die den gesunden Menschenverstand abgeschaltet haben oder über selbigen gar nicht erst verfügen.

Davon abgesehen ist alles nur geklaut, wenn man der englischen Richterdiktion folgt.

Wer richtigen Denksport für die Problematik zum Wochenende benötigt, der grübelt darüber nach, was ein "Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung" beim Fotografieren sein könnte. Den weiter führenden Link zum Kauder-Gate findet ihr ebenfalls im Artikel.

siehe auch: Grundsätzlich ist die Nutzung von Motiv und Gestaltungsmitteln durch Nachstellen von Fotografien erlaubt.

Beispiel: Kohl grübelt